Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben
Bebauungsplan Nr. 28 "Breitenrainäcker"
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
88. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis vom
Bebauungsplan Nr. 28 „Breitenrainäcker“ des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 07. März 2019 bittet die Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung OPLA, Augsburg, um die Stellungnahme zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 b BauGB zur Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben, hier: Bebauungsplan Nr. 28 „Breitenrainäcker“. Um Abgabe der Stellungnahme bis zum 12. April 2019 wird gebeten. Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen – Technisches Bauamt, Kläranlage und Wasserversorgung – per E-Mail am 15. März 2019 zu. Von allen internen Stellen wurde „Fehlanzeige“ gemeldet.
Der Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf des Marktes Dinkelscherben an neuen Wohnbauflächen im Ortsteil Breitenbronn. Es wird dadurch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für eine Wohnbebauung und weitere nicht störende Nutzungen am südöstlichen Ortsrand von Breitenbronn geschaffen. Das Plangebiet eignet sich für ein allgemeines Wohngebiet, da es im Norden und Westen an bereits vorhandene Wohnbebauung anschließt. Um die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten und verkehrliche sowie grünordnerische Belange zu berücksichtigen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Teilbereiche werden als einfacher Bebauungsplan aufgestellt. In diesem Teilbereich ist die Zulässigkeit von Vorhaben künftig nach §§ 34 oder 35 BauGB zu beurteilen. Da durch die Planung die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, wird das Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Breitenäcker“ weist eine Gesamtfläche von ca. 19.154 m² auf. Der einfache Bebauungsplan umfasst rund 0,24 ha. Insgesamt wird eine Grundfläche von rund 4.200 m² festgesetzt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb des Marktes Dinkelscherben, Gmkg. Breitenbronn.
Der Bebauungsplan wurde in den Grundzügen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Entsprechend der vorgesehenen Wohnnutzung wird die Nutzungsart als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt.
Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Bauleitplanung des Marktes Dinkelscherben, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Breitenrainäcker“ beeinträchtigt.
Datenstand vom 29.04.2019 15:42 Uhr