Frau … erläutert das bisherige bauleitplanerische Verfahren stichpunktartig wie folgt und erklärt gleichzeitig, dass dem Marktgemeinderat umfassende Informationen mit Ladung in das RIS eingestellt wurden:
Aufstellungs- und Billigungsbeschluss u. Beschluss zur Durchführung des Verfahrens
in der MGR-Sitzung am 23.04.2015
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden u. TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 13.07.2015 bis einschließlich 17.08.21015
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 19.11.2015
Ergänzungsbeschlüsse hierzu in den MGR-Sitzungen am 17.12.2015 und 21.01.2016
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden u. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 15.02.2106 bis einschließlich 16.03.2016
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 02.06.2016
Aufgrund von Grundstücksverhandlungen war anschließend eine erneute Änderung der Entwurfsfassung erforderlich.
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der MGR-Sitzung am 28.07.2016
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
in der Zeit vom 16.08.2016 bis einschließlich 29.08.2016
Anschließend erklärt Frau …, dass in der heutigen Sitzung nun die nächsten Verfahrensschritte (Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Auslegung vom 16.08.2016 bis einschließlich 29.08.2016 sowie Billigungsbeschluss und erneuter Auslegungsbeschluss) anstehen.
Herr … des Büros Steinbacher Consult erläutert daraufhin die dem Protokoll beigefügte Synopse zur Behandlung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie TöB (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 16.08.2016 bis einschließlich 29.08.2016 vorgebracht wurden. Insbesondere geht er auf die erfolgte Würdigungen und Abwägungen zu den einzelnen Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken ein.
Auch erklärt Herr … den Grund für die nochmalige Auslegung und nennt dafür unter Anderem den Bauantrag der Firma Chefs Culinar. Der Planer und die Verwaltung waren sich darüber einig, dass es sinnvoll ist, den Bauantrag der Fa. Chefs Culinar abzuwarten um evtl. notwendige Befreiungen zu vermeiden und in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Bauantrag liegt seit Ende 2016 vor und die geplanten Maßnahmen widersprechen laut Herrn … den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.02.2017 nicht. Auch wurde die Zufahrtsstraße vom Gelände der Firma Chefs Culinar zur Zusmarshauser Straße inzwischen detailliert im Bebauungsplan aufgenommen.