Kreuzung / Einmündung St2027 und A20 / Obere Hauptstr. südlich von Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 49. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2017 ö 10.1

Kurzbericht

MR Juraschek gibt folgende persönliche Erklärung zur Thematik „Kreuzung / Einmündung St2027 und A20 / Obere Hauptstr. südlich von Wörleschwang“ ab:

„Zunächst möchte ich Herrn 1. Bürgermeister B. Uhl dafür danken, dass er den Antrag von MGR Fischer und MGR Juraschek zeitnah bearbeitet hat.

Am Dienstag, den 24.1.2017 fand im Sitzungssaal im Rathaus Zusmarshausen eine Besprechung zum Thema statt. Anwesend waren Vertreter des Marktes, des LRA, Vertreterin der Landrats, des Staatl. Bauamts und der Polizei.

Ich erhielt von Herrn … die Kopie einer Einladung der PI-Ergänzungsdienste/Staatliches Bauamt/FB44/ Markt Zusmarshausen. Auf meine telefonische Nachfrage hin, „was mit den Antragstellern sei“, teilte mir Herr Reschke mit, dass diese von Herr GL … oder Herr 1. Bgm. Uhl zur Besprechung eingeladen werden. Die beiden Antragsteller wurden von der Verwaltung nicht eingeladen.

In Kenntnis der Veranstaltung nahm ich einfach uneingeladen daran teil. Die Teilnehmer stellten sich nicht vor, so dass ich die anwesenden Personen, bis auf die Herren …, … und Uhl, nicht mit Namen benennen kann.

Aufgrund der Äußerungen aller eingeladener Beteiligten stellte sich die Frage, weshalb die Besprechung überhaupt stattfand. Alles war auf Ablehnung ausgerichtet und offensichtlich bereits beschlossene Sache.

Nachstehend eine Auswahl an vorgebrachten Argumenten / Äußerungen und meine Anmerkungen dazu:

a) Es gibt keinen Unfallschwerpunkt an dieser Kreuzung. Bei 12 Unfällen seit 2010 ergeben sich im Durchschnitt nur 1-2 Unfälle pro Jahr.
Damit wurde eine offensichtliche Häufung in der jüngeren Vergangenheit „statistisch geglättet“.
Die  Häufung zwischen 2014 und 2016 (6-7 Unfälle) wurde zudem aufgegliedert in solche mit Vorfahrtsmissachtung und andere – da wurden die Zahlen schon um die Hälfte kleiner.

b) Die geschehenen Unfälle sind rund zur Hälfte auf Vorfahrtsmissachtungen der aus Wörleschwang kommenden Linksabbieger zurückzuführen.
Viele (!) Wörleschwanger schildern hier auch andere Vorgänge: verbotsmäßiges Überholen von Rechtsabbiegern bei gleichzeitigem Linksabbiegen aus Wörleschwang). Dies wurde von den anwesenden Behördenvertretern / Polizisten schlicht in Abrede gestellt.

d) Ein Kreisverkehr als Abhilfe kommt aufgrund einer „Ausfahrt/Einmündung“ nicht in Frage, nur bei echten Kreuzungen, wie bei der Unterschöneberger Kreuzung.
Leider kann diese Aussage so nicht stehen bleiben - siehe beiliegende Bilder aus www.google.de/maps.
Weshalb gibt es dann die Kreuzung in Roggden an der St2027/Creaton?
Auch bei Wörleschwang ist die zukünftige, starke Belastung dieser Kreuzung durch die ortsansässige Fa. Hieber (St2027/Hieber) mit Schwerlastverkehr nicht auszuschließen.
Weshalb gibt es dann, gemessen an obiger Aussage, die „unzulässigen“ Kreisverkehre bei z.B.
       Gottmannshofen Ost /Autohaus Langer
       Dinkelscherben Ost/ Schule
       Adelsried Süd
       Batzenhofen Ost / Umfahrung
       Bobingen Nord
Die Ablehnungs-Motivation liegt sicherlich NICHT in der Notwendigkeit Regeln für Kreisverkehrbau einzuhalten! Um es klarzustellen: viele der Kreisel haben sicherlich ihre Berechtigung, stellen aber eine Ausnahmeregelung dar!

e) Die übersichtliche Straße / Einmündung entspricht allen Regeln und Vorschriften des Straßenbaus und der Verkehrs. Somit ergibt sich hieraus kein Handlungsbedarf.
Nun, nur weil etwas richtig / vorschriftsmäßig gebaut wurde, muss es noch lange nicht die erforderliche Funktion erfüllen, hier „Sicherer Straßenverkehr“; die Unfälle sind ein Indiz dafür, dass es eine klare Diskrepanz gibt zwischen Verkehr und Straßenbau!

f) Wegen der Übersichtlichkeit schauen wohl viele Wörleschwanger nur in die Weite und übersehen den Nahbereich
Vor allem nachts, bei Nebel, Starkregen und Schneegestöber, …

g) Es treten unterschiedliche Unfallhäufigkeiten entlang der St2027 bei Kreuzungen und Einmündungen auf (Wö-Nord. Wö-Süd. Wo, Sortimo-Kreisel, Gabelbach). Die höchste Anzahl bei Wörleschwang St2027/A20. Dies wurde mit der jeweils individuellen Situation (Fahrgewohnheiten und Verkehrsaufkommen) abgetan.
Auch die Einmündung St2027 / A20 hat ein Anrecht auf individuelle Betrachtung; und wenn anderswo Ausnahmen real gebaut wurden, so muss dies auch für Wörleschwang zulässig sein!

h) Die gemessenen Geschwindigkeiten im Einmündungsbereich St2027/A20 liegen bei durchschnittlich 89,6 km/h, mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 145 km/h. Eine Rechtsabbiegerspur würde die Situation sogar nur noch verschlechtern, weil dann noch schneller gefahren werden würde als es jetzt schon der Fall ist.
Welche Pflicht zur straßenbaulichen Tempo-Limit-Einhaltung gelten für Straßenbauer?
Der Einwand, dass mit der Rechtsabbiegerspur die St2027 frei einsehbar wäre und nachfolgende Fahrzeuge gesehen werden, wurde von den Behördenvertretern als nicht gewichtig eingestuft.
Gerade die mangelhafte Sicht auf die unmittelbaren Nachfolger von Rechtsabbiegern wird doch kritisiert und als Problem benannt!

i) Aus Sicht der Behörden gibt es keinerlei Handlungsnotwendigkeit. Weil aber „die Häufung von Vorfahrtsmissachtungen durch Fahrer aus Richtung Wörleschwang kommend“ auffällig sind, will man folgende Maßnahmen ergreifen:
        - Aufstellen von Stopp-Schildern auf der A20 / Obere Hauptstraße inkl. Quer-Haltestreifen
        - Verlängerung der durchgezogenen Linie auf der St2027 in Richtung Zusmarshausen
Nun, jede Verbesserung ist sicherlich hilfreich – ob es hilft wird sich zeigen.
Nur, wenn die behördliche Begründung schlicht lautet, „die Wörleschwanger sind zu dumm, links abzubiegen“, dann muss man die Ablehnungsmotivation der Behördenvertreter wirklich hinterfragen!


Natürlich ist es durchaus möglich, dass man als MGR ein Thema u. U. falsch einschätzt. Um hier einen Sturm im Wasserglas zu vermeiden, habe ich, ergänzend zum Antrag im Dez 2016 im MGR, eine Unterschriftenaktion initiiert.
Dies in erster Linie, um festzustellen, ob wirklich ein Thema vorliegt, welches Wörleschwanger bewegt / in Wörleschwang von Bedeutung ist.
Es sind an den 3 Auslegeorten (Metzgerei Kranzfelder, Raiffeisen Bank und Kulturstadl), 223 Unterschriften in 5 Wochen zusammengekommen. Rund 10% davon sind Unterschriften aus der Umgebung; Wörleschwang hat ca. 260 Haushalte.

Auf einen Termin zur Unterschriftenübergabe angesprochen, lehnten der 1. Bgm. Uhl und der GL Herr … , einen solchen Termin kategorisch ab. Ich könne diese Unterschriften ja in den Gemeindebriefkasten werfen - Wertschätzung von Bekundungen von Bürgern sieht anders aus!

Fazit:

Die Problematik dieser Kreuzung / dieser Einmündung ist bekannt.

Ich hoffe, dass das letzte Wort hierzu noch nicht gesprochen ist und dass endlich die Besonderheit der Einmündung erkannt wird.

Der zukünftig zu erwartende größere Schwerlastverkehr aus Wörleschwang muss endlich berücksichtigt werden

Ich hoffe, dass eine der vielen sinnvollen Ausnahmelösungen anderswo auch für diese Wörleschwanger Kreuzung Anwendung findet.

Ich hoffe auch, dass nicht erst weitere Schwerverletzte oder gar Unfalltote zu beklagen sein werden müssen, bis betroffene Behörden sich endlich zur Entschärfung dieser Kreuzung bewegen!


Zu Protokoll gegeben
inkl. der Unterschriftenlisten (223 Unterschriften).
inkl. Kreisverkehrsbilder

Zusmarshausen, den 9.2.2017

Harry Juraschek“

Datenstand vom 25.04.2017 07:38 Uhr