Kindergärten Beschlussfassung zur Eintragung des Gewichtungsfaktors 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine, 16.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine (Markt Zusmarshausen) 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine 16.02.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine stimmt gemäß Art. 21 Abs. 5 Satz 6 Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu, Kinder, die nach Vollendung des 3. Lebensjahres innerhalb der gleichen Kindertageseinrichtung von der Krippe in den Kindergarten wechseln, mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres zu fördern. Maßgeblich für die Beurteilung ist die in der jeweiligen Betriebserlaubnis festgelegte Form der Kindertageseinrichtung gem. Art. 2 BayKiBiG. Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf für alle Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Gemeindegebietes, die von Kindern aus dem Markt Zusmarshausen besucht werden ab 01.09.2016 (Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017).

(MR Christian Weldishofer ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2017 13:38 Uhr