Sachvortrag:
Die Ergebnisse der Brückenprüfung wurden in der MGR-Sitzung am 15.09.2016 behandelt. Der damalige Beschluss lautete u.a.:
Auf Empfehlung des BUE vom 16.01.2014 ist eine Sanierung der Brücke über die Bahn bei Bahn-km 35,029 auszuschließen.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 / Nein 1
Für einen Brückenabbruch im Jahr 2019 ist eine entsprechende Planung (LP 1-4) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 / Nein 2
Ein Ersatzneubau für die Brücke über die Bahn bei Bahn-km 35,029 ist weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis: Ja 9 / Nein 11
In der Bürgerversammlung am 03.11.2016 in Gabelbachergreut wurde mit Schreiben vom 29.10.2016 von Frau … folgender Antrag gestellt und in der Bürgerversammlung durch Bürgermeister Bernhard Uhl verlesen:
„Antrag für die Bürgerversammlung am 03.11.2016 in Gabelbachergreut
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhl,
bitte um Aufnahme und Behandlung folgenden Antrags:
Antrag auf Aufhebung des gemeindlichen Beschlusses vom 15.09.2016 über den ersatzlosen Abriss der Bahnbrücke bei Km 35,029 in Gabelbachergreut.
Aufforderung zur Beschlussaufhebung ist durch Bürgerinteresse begründet. Damit verbundene Beantragung zur Erhaltung eines vergleichbaren Bahnübergangs bei Km 35,029 wie gegenwärtig vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
….“
Im Anschluss erfolgte die Abstimmung zur Zustimmung zum Antrag von Frau …. vom 29.10.2016.
Das Ergebnis der 43 Stimmberechtigten lautete:
Nein: 0
Enthaltung: 1
Ja: 42
Somit bestand eine mehrheitliche Zustimmung zum Antrag.
Vor diesem Hintergrund und auf Grund der Vorlage eines Bürgerbriefes vom 16.01.2017 (siehe Anlage) wird dieser Tagesordnungspunkt u.a. nochmals behandelt.
Ferner wird darüber hinaus der Stand des beschlossenen Brückenabbruches im Jahr 2019 und der damit verbundene Planungsstand mitgeteilt.
Hr. Bgm. Uhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau … von der Deutschen Bahn und Herrn …. vom I.B. Sweco.
Am 06.12.2016 fand eine Abstimmung mit Vertretern der Bahn statt (siehe Anlage zur Sitzungsladung). Dabei stellte sich heraus, dass bezüglich des Brückenneubaues neben dem beidseitigen Verlangen der Bahn und des Marktes Zusmarshausen auch ein einseitiges Verlangen der Bahn oder ein einseitiges Verlangen des Marktes vorliegen könnte.
Entsprechende Vergleichsberechnungen mit fiktiven Zahlen wurden erstellt und mit der Deutschen Bahn und der Regierung von Schwaben hinsichtlich Fördermöglichkeiten abgestimmt.
Frau … von der Deutschen Bahn und Herr … vom IB Sweco erläutern im Anschluss die Vergleichsberechnungen.
Herr … weist nochmals darauf hin, dass die genannten Zahlen lediglich fiktive Kosten sind um eine Einschätzungsmöglichkeit und einen Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten zu erhalten. Eine Kostenschätzung liegt nicht vor.
Sollte eine Entscheidung bezüglich eines Neubaus der Brücke fallen, so ist eine Machbarkeitsstudie mit entsprechenden Kostenschätzungen zu den jeweiligen Varianten zwingend erforderlich um hierzu belastbare Kosten zu ermitteln.
Hinsichtlich es Brückenrückbaus teilen Frau …, Herr … und Herr … dem Markt Zusmarshausen bei der Besprechung am 06.12.2016 mit, dass eine Sperrpause frühestens für das Jahr 2020 genehmigt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde folgender Zeitplan abgestimmt:
Beginn Ausschreibung: 2019/2020
1. Sperrpause: Frühjahr 2020, Abbruch Brückenbauwerk
Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl gibt den o.g. Sachverhalt bekannt und begrüßt anschließend Herrn … vom IB Sweco und übergibt das Wort.
Herr … führt eingangs aus, dass zwischenzeitlich die Variante einseitiges Verlangen der Deutschen Bahn Netz AG bzw. des Marktes Zusmarshausen ins Spiel gekommen sei. Er stellt die Vergleichsberechnungen der Variante 1 (beidseitiges Verlangen) und der Variante 2 (einseitiges Verlangen DB) anhand der PowerPoint Präsentation dar. Grundsätzlich wäre ein einseitiges Verlangen seitens der DB Bahn Netz AG möglich. Die Investitionskosten hierfür würde die DB Bahn Netz AG tragen. Der Markt Zusmarshausen als Straßenbaulastträger müsse sich lediglich den Vorteilsausgleich anrechnen lassen. Er erläutert weiterhin, dass im Falle einer Erneuerung durch einseitiges Verlangen des Marktes Zusmarshausen die Abrufung der Fördermittel nicht möglich sei. Für den Vorteilsausgleich im Falle eines einseitigen Verlangens der DB, können keine Fördermittel abgerufen werden. Die Variante 1 des beidseitigen Verlangens (Wirtschaftsweg) wurde dem MGR bereits präsentiert. Bei dieser Variante könnten die Förderungsmittel durch den Markt Zusmarshausen abgerufen werden.
Herr … befürwortet aufgrund den fiktiven Berechnungen die Variante 1. Eine Erneuerung der Rundbogenbrücke wäre zudem nur unter Beachtung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes möglich. Als Baubeginn kann frühestens 2019 realisiert werden. Der Abbruch beider alten Brücken könnte im Jahre 2020 erfolgen.
MR Bermeitinger erkundigt sich nach der Funktion von Herrn ….
Bgm. Uhl gibt daraufhin bekannt, dass Herr … für das Ingenieurbüro Sweco tätig ist und die regelmäßigen Brückenprüfungen durchführt.
Frau …, als Vertreterin der Deutschen Bahn Netz AG ergreift das Wort und erläutert, dass die Erneuerung der Bahnbrücken im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt ist.
Bei einem einseitigen Verlangen seitens der DB würde diese die Baukosten gem. § 12 EKG tragen.
MR Christian Weldishofer sieht bei dieser Variante den größeren Vorteil bei der Deutschen Bahn Netz AG. Was würde passieren wenn der MGR sich für den Abriss der Rundbogenbrücke ausspricht und erst in 5 Jahren einen Neubau, evtl. an einer neuen Stelle beschließt?
Frau … erläutert, dass hierbei die Abwicklung über das Eisenbahnkreuzungsgesetzes erfolgen würde. Nachdem eine neue Kreuzung entstehen würde, hätte der Markt Zusmarshausen die gesamten Baukosten zu tragen.
Herr … verweist darauf, dass nicht zwingend das günstigere Bauwerk mehr Nutzen hat.
MR Bermeitinger erkundigt sich, ob es möglich wäre die Rundbogenbrücke 1 zu 1 nachzubauen.
Frau … erläutert diesbezüglich, dass gewisse Regelprofile eingehalten werden müssen.
Ortssprecher Elze fragt nach, wie die anhand der PowerPoint Präsentation dargestellten fiktiven Kosten zustande kommen.
Diese Zahlen setzen sich aus gewissen Erfahrungswerten zusammen, so Herr …
. Die angesetzten 600.000 Euro seien durchaus realistisch für ein Brückenbauwerk mit Straßenverkehr.
MR Hubert Kraus bedankt sich bei der Verwaltung für die Überarbeitung der Ergebnisse. Als Befürworter des Brückenneubaus erkennt er bei der heutigen Vorstellung leider keine neuen positiven Ergebnisse.
MR Alfred Hegele erwähnt, dass kein Beschluss endgültig ist. Aus der Zeitung konnte er entnehmen, dass die Gemeinde Blindheim beide ihrer Brücken für ca. 310.000 Euro saniert hat. Warum ist dies in Blindheim möglich und nicht in Zusmarshausen?
Beide Brücken wurden am 01.01.1994 an den Markt Zusmarshausen übergeben. Dem Markt wurde damals für die Rundbogenbrücke ein Ablösebetrag von rund 150.000 Euro, zzgl. 15% Mehrwertsteuer und für die Drei-Feld-Brücke ein Betrag in Höhe von ca. 335.000 Euro bezahlt.
MR Alfred Hegele stellt zum einen den Antrag auf Prüfung nach Verwendung der Gelder, die als Abfindung der beiden Brücken an den Markt Zusmarshausen bezahlt wurden, zum anderen auf Prüfung des Protokolls, ob die Mängel bis heute beseitigt wurden und ob ggf. die Möglichkeit besteht, die Deutsche Bahn nachträglich finanziell zu beteiligen.
Insbesondere stellt sich die Frage für welchen Zweck die Ablösesummen verwendet wurden, so MR Alfred Hegele.
Bgm. Uhl kann sich vorstellen, dass die Gelder nicht zweckgebunden in den Haushalt eingeflossen sind.
Wären die Mängel damals bereits mit den Ablösegeldern beseitigt worden, würde der Markt Zusmarshausen nun nicht an dieser Stelle stehen, so MR Alfred Hegele.
Bgm. Uhl erläutert, dass das Gutachten diverse Mängel aufgewiesen hat. Allerdings ist ein Verfall der Großen Brücke stärker zu erkennen, als bei der Rundbogenbrücke. Der Zustand weist von Jahr zu Jahr eine Verschlechterung auf.
Aus der Sicht von MR Alfred Hegele wurde das Geld damals Zweck entfremdet. Der MGR handelte damals grob fahrlässig, was die Bürgerinnen und Bürger aus Gabelbachergreut nun ausbaden müssen.
MR Aumann fügt der Diskussion hinzu, dass auch er sich damals für den Erhalt der Rundbogenbrücke ausgesprochen hat. Allerdings kann er der Aufhebung des rechtsgültigen Beschlusses nicht zustimmen. Für ihn sind keinerlei neue Gesichtspunkt ersichtlich, die für die Aufhebung sprechen.
Ortssprecher Elze dankt MR Alfred Hegele und stimmt seinen Ausführungen zu. Zu hinterfragen bleibt, für welchen Zweck die Gelder damals verwendet wurden. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Brücke bereits in einem maroden Zustand übernommen wurde.
Ortssprecher Elze plädiert für den Neubau der Rundbogenbrücke und bittet das Gremium den rechtsgültigen Beschluss vom 15.09.2016 aufzuheben.
Bgm. Uhl kann sich wage erinnern, dass über die marode Übernahme der Brücke lange hin und her gestritten wurde. Ihm liegt das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr am Herzen. Er kann sich jedoch nicht vorstellen, dass der damalige Ablösebetrag für den Unterhalt und Sanierung der Brücken ausreichend war.
2. Bgm. Steppich fügt den Ausführungen bei, dass der Markt Zusmarshausen die Brücken nicht freiwillig übernommen habe. Die Brücken wurden dem Markt durch die Bahn mehr oder weniger aufgedrückt. Bei der Übergabe war bereits klar, dass die Brücken nicht langfristig erhalten bleiben können. Er sieht die Vorwürfe von MR Alfred Hegele als sehr massiv an, es handelt sich um keine leichten Worte.
MR Hubert Kraus stimmt 2. Bgm. Steppich zu. Die Brücken wurden dem Markt damals aufgrund eines übergeordneten Gesetzes aufgezwungen. Aus seiner Seite aus wäre es durchaus Interessant wie viel Geld bereits in den Unterhalt und Sanierungsmaßnahmen gesteckt wurde.
Bgm. Uhl schließt sich der Diskussion an. 1 zu 1 wird es nicht nachvollziehbar sein, welche Beträge seit 2003 für den Unterhalt und Sanierung der Brücken verwendet wurden.
MR Richard Hegele sieht dabei eine bewusste Kostenverschiebung durch die Deutsche Bahn.
3. Bgm. Vogg wird sich auch bei der heutigen Sitzung für die Aufhebung des rechtsgültigen Beschlusses aussprechen.
Für Bgm. Uhl stellt sich die Frage, ob überhaupt in der heutigen Sitzung ein Beschluss gefasst werden kann. Die offenen Fragen müssten durchaus vorher geklärt werden. Er verweist jedoch im Falle einer Aufhebung des rechtgültigen Beschlusses vom 15.09.2016 auf die Glaubhaftigkeit der Beschlüsse, insbesondere auf Hinblick der in Zukunft zu fassenden Beschlüsse.
MR Reitmayer spricht sich für eine Abstimmung aus.
MR Steffen Kraus geht auf eine etwaige Schadensersatzanspruchsprüfung ein. Eventuell könnten sich daraus neue Gesichtspunkte entwickeln die das Meinungsbild beeinflussen.
MR Hafner-Eichner ist für die Vertagung des TOP.
MR Joachim Weldishofer weist darauf hin, dass dem MGR bereits damals bewusst war, welcher Zeitdruck herrscht. Bei einer Vertagung könne der Zeitplan nicht mehr eingehalten werden.
Bgm. Uhl erläutert, dass spätestens zur Beantragung der Sperrpausen am 30.09.2017 eine Vorgehensweise fix sein muss.
Der MGR könne auch dazulernen, wenn ein rechtsgültiger Beschluss im Nachhinein aufgehoben wird. Außerdem würde die Aufhebung zu einer positiven Außenwirkung führen, führt Ortssprecher Elze aus.
MR Hubert Kraus setzt sich für die Einhaltung des Zeitplanes ein.
MR Sapper bittet die Versammlung auf Abstimmung des TOP.
MR Christian Weldishofer fragt nach, was die gestellten Anträge an den Tatsachen ändern?
Es liegt keine neue Faktenlage vor. Lediglich der Zeitplan wird gefährdet.