Zuschussantrag der Jagdgenossenschaft Gabelbach - Erweiterung der bestehenden Maschinenhütte
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.03.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.500 € an die Jagdgenossenschaft Gabelbach für die Erweiterung der bestehenden Maschinenhütte zu. Die Mittel sind, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, in den Haushaltsplan 2017 bei Hhst. 1.8500.9881 aufzunehmen. Nach Vorlage des Kostennachweises kann der Zuschuss ausbezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16
Kurzbericht
Sachvortrag:
Die Jagdgenossenschaft Gabelbach hat mit Schreiben vom 12.02.2017 den Zuschussantrag für die Erweiterung der bestehenden Maschinenhütte gestellt
. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 15.000 €.
In der Vergangenheit beteiligte sich der Markt bei größeren Baumaßnahmen der Vereine und dgl. durch einen Zuschuss in Höhe von rund 10 % der voraussichtlichen Gesamtkosten. Grundsätzlich handelte es sich hierbei um Baumaßnahmen. Unter dem Gesichtspunkt des Rettungsdienstes, welcher bei medizinischen Notfällen aller Art durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten dient, wurden im Jahr 2011 Ausrüstungsgegenstände für das Rettungsboot der Wasserwacht Zusmarshausen mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gefördert und im Jahr 2013 ein Reparaturkostenzuschuss an die BRK Sanitätskolonne in Höhe von 3.000,00 € sowie ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 260,00 €/Jahr gewährt.
Wird von der bisherigen Zuschusshöhe ausgegangen, so würde sich ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € ergeben (10 % der Gesamtkosten).
Diskussionsverlauf:
BGM Bernhard Uhl stellt den Sachvortrag vor. Des Weiteren führt er aus, dass der Bauantrag der Nutzungsrechtewald Vereinigung Gabelbach, welche zusammen mit der Jagdgenossenschaft Gabelbach die Maschinenhütte errichten wollte, seitens des Landratsamtes Augsburg abgelehnt wurde.
MR Hubert Kraus führt aus, dass der Zuschussantrag in der CSU Fraktion besprochen wurde und als Ergebnis eine Genossenschaft von einem Verein zu unterscheiden ist. Des Weiteren wurde in der Vergangenheit noch kein Zuschuss an eine Genossenschaft gewährt. Ferner erhalten die Jagdgenossenschaft und die Nutzungsrechtewald Vereinigung Gabelbach über den Feldwegebau indirekt eine Art Zuschuss.
MR Thomas Günther stimmt der Aussage von MR Hubert Kraus grundsätzlich zu. Durch die Gewährung würde ein Präzedenzfall entstehen, welcher für weitere Zuschussanträge von Genossenschaften führen kann.
MR Robert Steppich sieht eine „Zuschussmöglichkeit“ anstelle der Zahlung eines Geldbetrags eher darin, dass der Markt hinsichtlich der Baugenehmigung unterstützend tätig wird.
MR Walter Aumann frägt an, ob es transparente und schriftlich fixierte Zuschussrichtlinien gibt. BGM Bernhard Uhl verneint dies und gibt dies als Aufgabe an den Arbeitskreis, welcher sich mit der Thematik Zuschüsse beschäftigt, weiter.
Datenstand vom 18.05.2017 13:44 Uhr