Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan" Rothauepark" der Gemeinde Horgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2017 ö 5.3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 24. April 2017 bittet die Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung OPLA, in Augsburg um Beteiligung des Marktes Zusmarshausen am Bebauungsplan „Rothauepark“ der Gemeinde Horgau. Die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen wird bis spätestens 26.05.2017 erbeten. Die Bürogemeinschaft OPLA wurde um Terminverlängerung bis zum 12. Juni 2017 gebeten. Die uns zugegangenen Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten am 05.05.2017 zu.
In der Annahme, der Verlängerung würde zugestimmt werden, hat sich die Verwaltung darauf vorbereitet, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Marktgemeinderates am 08.06.2017 zu geben. Nachdem nun aber Horgau gebeten hat, die Stellungnahme doch fristgerecht abzugeben, wird die Angelegenheit hiermit dem Marktgemeinderat zur Information vorgetragen. Es wird deshalb heute kein Beschluss abverlangt. Die Verwaltung würde auf die Anfrage keine Antwort geben, so dass automatisch Horgau davon ausgehen kann, dass keine Anregungen und Bedenken von Seiten des Marktes Zusmarshausen kommen.

Das Plangebiet liegt am Hauptort Horgau zwischen der Hauptstraße im Norden und der Schloßstraße im Süden. Es wird im Norden durch die Kirche einschließlich der angrenzenden Friedhofsfläche und im Westen, Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und einem landwirtschaftlichen Nebengebäude begrenzt. Es ist unbebaut und hat eine Größe von ca. 3,9 ha. Es handelt sich um Flächen für die Landwirtschaft, die in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage überführt werden sollen.

Es soll das Erholungsangebot der Gemeinde Horgau ausgeweitet werden. Hierzu soll die Erlebbarkeit und Zugänglichkeit der Roth gestärkt werden. Es soll die extensive Naherholung gestärkt, Spielflächen für Kinder geschaffen sowie die Roth als landschaftsprägendes Element in der Gemeinde erlebbar gestaltet werden. Hierzu wird eine Gewässerschleife angelegt und damit der Gewässerverlauf der Roth verändert. Durch die Gewässerschleife entsteht eine neue Insel (Rothinsel“), welche für Fußgänger zugänglich gemacht werden soll. Auch eine Kneippanlage und Geräte zur Förderung der Geschicklichkeit und sportlicher Aktivität sind zugelassen. Infotafeln zum Thema Gewässerökologie sind eine umweltpädagogische Maßnahme. Es gibt eine öffentliche WC-Anlage im Bereich der ausgewiesenen Parkplatzflächen südlich der Kirche. Der bestehende Pavillon im Bürgergarten wird im Bestand gesichert. Es ist eine Wasserspielfläche zugelassen. Die Wasserzu- und Abfuhr erfolgt über die Roth.

Die Planung wird auf den Verkehr in Zusmarshausen kaum Auswirkungen haben. Evtl. beeinflusst die Planung den Sedimenteintrag in Zusmarshausens Rothsee, weil in Horgau, also bevor die Roth in den Rothsee eintritt, eine Gewässerschleife ausgebildet wird, in der bereits Sedimente abgelagert werden. Das neu entstehende Naherholungsgebiet bietet auch den Bürgern Zusmarshausens ein zusätzliches Freizeitziel.

Diskussionsverlauf:
2. Bgm. Steppich bittet darum, die Gemeinde Horgau darauf hinzuweisen, mehrere kleine Sedimentbecken einzubauen.

Datenstand vom 11.07.2017 14:00 Uhr