13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Horgau
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.05.2017
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Sachvortrag:
Mit Mail vom 24. April 2017 bittet die Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung OPLA in Augsburg um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Es wird um Stellungnahme bis 26. Mai 2017 gebeten. Die Verwaltung hat um Terminverlängerung bis zum 12. Juni 2017 gebeten. Die uns zugegangenen Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten am 05.05.2017 zu.
In der Annahme, der Verlängerung würde zugestimmt werden, hat sich die Verwaltung darauf vorbereitet, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Marktgemeinderates am 08.06.2017 zu geben. Nachdem nun aber Horgau gebeten hat, die Stellungnahme doch Fristgerecht abzugeben, wird die Angelegenheit hiermit dem Marktgemeinderat zur Information vorgetragen. Es wird deshalb heute kein Beschluss abverlangt. Die Verwaltung würde auf die Anfrage keine Antwort geben, so dass automatisch Horgau davon ausgehen kann, dass keine Anregungen und Bedenken von Seiten des Marktes Zusmarshausen kommen.
Den Anlass für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Horgau stellt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rothauepark“ dar. Der Umgriff der Flächennutzungsplan-änderung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes deckungsgleich.
Der Änderungsbereich liegt am Hauptort Horgau zwischen der Hauptstraße im Norden und der Schloßstraße im Süden. Es wird im Norden durch die Kirche einschließlich der angrenzenden Friedhofsfläche und im Westen, Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und einem landwirtschaftlichen Nebengebäude begrenzt. Es handelt sich um Flächen für die Landwirtschaft, die in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage überführt werden sollen.
Auf den Verkehr Zusmarshausens wird die Planung kaum Einfluss nehmen. Evtl. wird sich der Sedimenteintrag der Roth in den Rothsee vermindern, da durch die auszubildende Gewässerschleife bereits Sedimente abgelagert werden. Das Vorhaben wird sich auch für Zusmarshausens Bürger positiv als Naherholungsziel auswirken.
Datenstand vom 11.07.2017 14:00 Uhr