Querungshilfe für die Ortsdurchfahrt Steinekirch
Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.05.2017
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Sachvortrag:
GL …
informiert das Gremium, dass aus der Bürgerversammlung in Steinekirch vom 16.11.2016 folgender Antrag hervor ging: „Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger von Steinekirch beantragen die Ortsdurchfahrt durchgehend auf 30 km/h zu beschränken“. Mit Schreiben vom 20.01.2017 kam die Straßenverkehrsbehörde, als auch die beteiligten Behörden zur Auffassung, dass für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für die gesamte Ortsdurchfahrt Steinekirch, die nach der StVO erforderlichen Anordnungskriterien nicht vorliegen.
In der Sitzung vom 23.03.2017 hat das Gremium von dem Antwortschreiben Kenntnis genommen und gleichzeitig jedoch auf die stark befahrene Ortsdurchfahrt und das vorliegende Querungsbedürfnis von Fußgängern und Schüler/innen hingewiesen. Im Zuge dessen wurde die Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung einer Querungshilfe durch die Verwaltung beauftragt.
Zwischenzeitlich kam auch hier das Landratsamt Augsburg zur Ansicht, dass die Kriterien für eine Querungshilfe voraussichtlich nicht vorliegen. Nach den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen wäre ein Querungsbedarf von 50 Fußgängern in der Stunde erforderlich. Die Polizei hat zur Spitzenzeit ca. 30 Fußgänger in der Stunde gezählt. Die erforderliche Fußgängerzahl von 50 FG/h wird wohl an keiner fokussierten Stelle im Ortsbereich von Steinekirch erreicht. Insofern kann kein Anspruch auf Errichtung einer Querungshilfe hergeleitet werden. Für die Schulkinder besteht ein Schulweghelferübergang, der vor der Bushaltestelle zwischen Zehentweg und Vitusstr. eingerichtet ist. Der Schulweghelferübergang stellt eine sichere Querungsmöglichkeit für die Schulkinder dar. Der Schulwegsicherheit wird insoweit entsprochen.
Diskussionsverlauf:
MR Christian Weldishofer verweist auf einen diesbezüglich vor zwei Tage stattgefundenen Termin mit Landrat Martin Sailer. Auch er kommt hier zur Auffassung, dass das Notwendigsein eines bestimmten Quorums für die Errichtung einer Querungshilfe ein Unding sei. Es wird deshalb versucht, auf politische Wege eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.
Datenstand vom 11.07.2017 14:00 Uhr