Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Gewerbe- und Mischgebiet Neumünster Süd", Unterrichtung und Äußerung der Fachbehörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.06.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet Neumünster Süd“ der Gemeinde Altenmünster. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 03.05.2017 von ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen wird der Markt Zusmarshausen gebeten, seine Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet Neumünster Süd“ der Gemeinde Altenmünster bis zum 08.06.2017 abzugeben. Der Bitte um Terminverlängerung bis zum 13.06.2017 wurde mit E-Mail vom 05.05.2017 entsprochen. Die Planunterlagen wurden den Marktgemeinderäten am 05.05.2017 per E-Mail zugeschickt.
Das Plangebiet soll einer Bebauung mit einem Büro- und Wohngebäude für das auf dem Nachbargrundstück bestehende Transport- und Fuhrunternehmen zugeführt werden. Um städtebaulichen Fehlentwicklungen vorzubeugen und um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Vorhabens zu schaffen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Ziel der Planung ist die Weiterentwicklung des Mischgebietes am südlichen Ortsrand von Neumünster und die Ordnung der bestehenden und zulässigen gewerblichen Nutzung unter Berücksichtigung planungsrechtlicher, naturschutzfachlicher und immissionstechnischer Belange.
Das Plangebiet selbst liegt am süd-westlichen Ortsrand von Neumünster. Die Planung umfasst einen räumlichen Geltungsbereich von insgesamt ca. 7.964 m². Die Fläche teilt sich auf in ca. 5.292 m² gewerbliche Baufläche (GE) und ca. 1.782 m² Mischgebiet (MI). Der Rest von 890 m² sind private Grünflächen.
Aus dem reinen Mischgebiet (M) entstehen ein Misch-(MI) und ein Gewerbegebiet (GE).
Da nur ein Büro- und ein Wohngebäude entstehen sollen und das bestehende Transport- und Fuhrunternehmen nicht vergrößert wird, wird sich das Verkehrsaufkommen für Zusmarshausen nicht wesentlich verändern.
Datenstand vom 25.07.2017 09:23 Uhr