10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenmünster gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 54. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2017 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenmünster. Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 03.05.2017 von ML Planungsgruppe Lehni GmbH, Lauingen wird der Markt Zusmarshausen gebeten, seine Stellungnahme zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenmünster gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 08.06.2017 abzugeben. Der Bitte um Terminverlängerung bis zum 13.06.2017 wurde mit E-Mail vom 05.05.2017 entsprochen. Die Planunterlagen wurden den Marktgemeinderäten am 05.05.2017 per E-Mail zugeschickt.

Anlass für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Wunsch der Gemeinde, den Flächennutzungsplan an die bestehende Nutzung anzupassen und die begonnenen städtebaulichen Ziele (Ansiedlung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben und gewerblichen Nutzungen, Weiterentwicklung des Mischgebietes am südlichen Ortsrand von Neumünster) und die gewünschte gemeindliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Ortsrandeingrünung und des erforderlichen Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft in den Flächennutzungsplan einzubetten.

Das Plangebiet selbst liegt am süd-westlichen Ortsrand von Neumünster. Die Planung umfasst einen räumlichen Geltungsbereich von insgesamt ca. 7.964 m². Die Fläche teilt sich auf in ca. 5.292 m² gewerbliche Baufläche (G) und ca. 1.782 m² Mischgebiet (M). Der Rest von 890 m² sind private Grünflächen.

Aus dem reinen Mischgebiet (M) entstehen ein Misch-(M) und ein Gewerbegebiet (G).

Da nur ein Büro- und ein Wohngebäude entstehen sollen und das bestehende Transport- und Fuhrunternehmen nicht vergrößert wird, wird sich das Verkehrsaufkommen für Zusmarshausen nicht wesentlich verändern.

Datenstand vom 25.07.2017 09:23 Uhr