Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Nördlich des Hutgrabens", Markt Welden Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 13a und § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 54. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2017 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Nördlich des Hutgrabens", Markt Welden im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 13a und § 4a Abs. 3 BauGB. Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit E-Mail vom 18.05.2017 bittet die Arnold Consult AG, Kissing, um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Nördlich des Hutgrabens", Markt Welden im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 13a und § 4a Abs. 3 BauGB.

Der Bitte um Fristverlängerung wurde nicht stattgegeben. Es wurde lt. E-Mail vom 19.05.2017 von Herrn … vom Markt Welden darum gebeten, dass die Stellungnahme vom Markt Zusmarshausen am Freitag, 09.06.2017 per E-Mail an Herrn … von Arnold Consult AG, Kissing und den 1. Bürgermeister von Welden gesandt wird.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m. § 13 a BauGB wurde bereits in der Sitzung des Marktgemeinderates am 15.12.2016 behandelt. Es bestanden keine Anregungen oder Bedenken.

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung und Beteiligung wurden Anregungen und Einwände vorgetragen, die zu einer teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Nördlich des Hutgrabens“ geführt haben. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass sich die Änderungen auf die Bereiche Grundwasser, Hochwasser und Immissionsschutz und die entsprechende Bauweise im Plangebiet beschränken. Diese Änderungen betreffen in ihrer Auswirkung den Markt Zusmarshausen nicht.

Datenstand vom 25.07.2017 09:23 Uhr