Sachvortrag:
Marktgemeinderat Harry Juraschek hat einen Antrag zur Geschäftsordnung und zur Einhaltung dieser Geschäftsordnung gestellt. Der Antrag ist im RIS eingestellt. Er lautet auszugsweise wie folgt:
Es wird folgendes beantragt:
- Seitens des 1. Bürgermeisters (siehe GO, § 22 Satz 1) ist sicherzustellen, dass er die Tagesordnung so gestaltet und vorbereitet, dass sie im Einklang mit der GO, innerhalb der verfügbaren Zeit von 19-22 Uhr auch abgearbeitet werden kann; somit ist auch eine Mehrung an Sitzungen unnötig.
- Sollte sich dennoch, als Ausnahme, einmal zeigen, dass die Sitzungsdauer über 22.00 Uhr hinausgeht, so sind alle Tagesordnungspunkte, die über 23.00 Uhr hinausgehen abzusetzen und für die nächstfolgende MGR-Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.
- Beantragt wird außerdem, dass vor MGR-Sitzungen keine Ausschusssitzungen stattfinden.
- Etwaig zusätzlich erforderliche MGR-Sitzungen sind mit Terminvorschlag an die Mitglieder des MGR einzuleiten. Zusätzliche Sitzungen finden statt, wenn mindestens 16 Marktgemeinderäte (=75% aller 21 Abstimmungsberechtigten), vorab zur Ladung, einer solchen Sitzung zugestimmt haben.
Aus Sicht der Verwaltung wird wie folgt Stellung bezogen:
Geschäftsordnung = GO (abgekürzt)
Grundsätzlich ist die Beendigung der Sitzung in § 31 GO geregelt.
„Nach Behandlung der Tagesordnung und etwaiger Anfragen schließt der Vorsitzende die Sitzung. Die Sitzungen sollen nach Möglichkeit um 22.00 Uhr beendet sein.“
- Der Erste Bürgermeister und die Verwaltung sind bestrebt, den Umfang der Tagesordnung so festzusetzen, dass die Behandlung im Gremium auch in der verfügbaren Zeit möglich ist. Auch wird seitens der Verwaltung geprüft, ob Tagesordnungspunkte nach den Regelungen der Geschäftsordnung in einem Ausschuss behandelt werden können.
- Es könnte überlegt werden:
Tagesordnungspunkte, die über 23.00 Uhr hinausgehen, werden nach Möglichkeit abgesetzt und in die nächste Sitzung des Marktgemeinderates vertagt.
- Generell finden keine Ausschusssitzungen mehr vor einer MGR-Sitzung statt.
- Weitere Sitzungstermine sind wegen der Vorbereitung (Sachverhaltsdarstellungen Beschlussvorlagen, Ladungen mit Ladungsfristen) mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden.
r) Im 2.Halbjahr 2017 sind acht Sitzungen des Vollgremiums vorgesehen, wobei vier Sitzungen innerhalb 2 Wochen geplant sind.
Überlegt werden kann auch die Einführung von Redezeitbegrenzungen für jede Fraktion.
Nach § 36 kann die Geschäftsordnung nur durch Beschluss des Marktgemeinderates geändert werden.
Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl schlägt vor, die Vorkaufsrechte aus den Sitzungen zu nehmen und auch die Bauleitplanungen von anderen Kommunen zu kürzen. Es ist nicht möglich, kurzfristige Sitzungen einzuschieben, da diese sehr früh geplant werden müssen, und oftmals auch den Referenten Bescheid gegeben werden muss, die zur Planungssicherheit frühzeitig informiert werden müssen.
MR Juraschek, möchte niemanden im MGR haben, der sich der aktiven Mitarbeit im MGR entzieht und ständig auf die Uhr schaut. Der Antrag wurde erst nach 2,5 Jahren Erfahrung gestellt.
Außerdem liegt eine Geschäftsordnung vor, die Gesetz ist und die das Handeln der Verwaltung definiert und diese ist auch einzuhalten. Natürlich ist 22 Uhr kein Grundgesetz, aber da die letzten Sitzungen weit über 22:00 Uhr geendet haben, sollte man entweder die Sitzungen kürzen oder die Geschäftsordnung anpassen, so MR Jurascheck. Des Weiteren wurden bisher schon 54 Sitzungen gehalten, in der vorherigen Legislaturperiode waren es rund 83 Sitzungen. Jetzt ist gerade einmal Halbzeit und es ist sind schon 54 Sitzungen, das ist definitiv zu viel.
MR Hubert Kraus meint hierzu, dass bisher 5 Sitzungen deutlich nach 24:00 Uhr beendet wurden, dies ist natürlich zu lange, aber immer noch eine Ausnahme. 16 Sitzungen wurden nach 23:00 Uhr beendet und die restlichen 33 Sitzungen wurden zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr beendet.
GL …
erklärt, dass die Verwaltung versucht, die Tagesordnung so zu planen, dass es zeitlich keine Schwierigkeiten gibt, da die Verwaltung aber nicht genau planen kann, wie lange ein TOP dauert, ist dies eine sehr ungenaue Richtlinie. In der Vergangenheit wurde es so praktiziert, einzelne TOPs abzusetzen, aber dafür wurde nur selten gestimmt. Die Verwaltung appelliert daher für pragmatische Lösungen und wenn alle den guten Willen zeigen, wird es auch möglich sein, die Tagesordnungen in einem angemessenen Rahmen abzuarbeiten.
MR Alfred Hegele meint, dass sich gerade die Bürgersprechstunde gut etabliert habe und deshalb auch erhalten bleiben soll. Auch über die Vorkaufsrechte soll weiterhin im Gemeinderat abgestimmt werden, da diese ja auch nicht so viel Zeit beanspruchen.
Die Fraktion der CSU ist geschlossen dafür, die Geschäftsordnung nicht zu ändern und diese so zu belassen.
MR Jurascheck beteuert, dass die Auflistung von MR Kraus sehr gut ist, aber nicht zu unterschätzen, denn somit ist klar das bisher ca. 40% aller Sitzungen länger als 23:00 Uhr dauern.
MR Christian Weldishofer appelliert hierbei an jeden einzelnen, denn wenn sich jeder ein wenig zurückhält mit seiner Redezeit ist einiges an Zeit gespart, außerdem meint MR Christian Weldishofer, dass es nicht notwendig ist einzelne TOPs, die schon ausführlich in den jeweiligen Ausschüssen behandelt worden sind, noch einmal so ausführlich im MGR zu besprechen.
MR Hafner-Eichner meint, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf frühere Beendigung der Sitzung zu stellen.
2. Bgm. Steppich ist der Meinung, dass die deutlich zu langen Sitzungen für alle Mitglieder sehr belastbar sind und diese hier sehr gefordert werden, aber die Verwaltung bemüht sich und 2. Bgm. Steppich ist zuversichtlich, dass eine Verbesserung zu sehen sein wird. Die Verwaltung wird versuchen, eine Verbesserung herbeizuführen. Die Botschaft des MR Juraschek ist angekommen.