Antrag von Marktgemeinderat Alfred Hegele zu den Bahnbrücken Gabelbachergreut


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 54. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2017 ö 8

Beschluss 1

Der MGR nimmt Kenntnis vom Antrag des MR Alfred Hegele und den Ausführungen der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

MR Alfred Hegele wird das Einsichtsrecht in die Gutachten einschließlich Prüfprotokolle gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Marktgemeinderat Alfred Hegele hat im Rahmen der MGR-Sitzung am 09.03.2017 zu den Bahnbrücken in Gabelbachergreut zwei Anträge gestellt. Diese sind als Anlage beigefügt und lauten auszugsweise wie folgt:

Antrag 1:
Für die kleine Brücke (Km 35.029) wurde damals 150.000,00 DM + 15 % USt an den Markt bezahlt, für die große Brücke (Km 35.545) 420.000,00 DM + 15 % USt. (gesamt ca. 335.000,00 Euro).
Grund: Abfindung für Maßnahmen der Straßenüberführung.
Zusätzlich hat die Bahn die ersten 3 Jahre Sanierungskosten übernommen.
Ich stelle den Antrag zu prüfen, wo und wie das Geld im Haushalt verwendet worden ist.

Antrag 2:
Übergang der Brücken war zum 01.01.1994, das Gutachten mit Datum 23.09.1997 hat festgestellt:
Die nach der Brückenkontrolle der DB 1991 festgestellten Mängel wurden nicht oder nur zum Teil
beseitigt. Ich stelle den Antrag, das Protokoll der Brückenkontrolle einsehen zu können.  
Frage von mir:
Wurden diese Mängel bis heute nicht beseitigt? Besteht die Möglichkeit, die DB nachträglich
finanziell zu belangen?


Aus Sicht der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen:


Zu Antrag 1:
In den Haushaltsjahren 1998 bis heute wurden Einnahmen/Ausgaben im Zusammenhang mit den Brücken verbucht. Eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben von 1998 bis 216 wird von GL … erläutert und aufgezeigt.


Zu Antrag 2:
Die Prüfprotokolle vom 23.09.1997 liegen vor und können  MR Alfred Hegele zur Einsicht vorgelegt werden.

Das Einsichtsrecht kann ihm durch den Marktgemeinderat erteilt werden. 

Datenstand vom 25.07.2017 09:23 Uhr