Antrag der Marktgemeinderäte Richard Hegele, Harry Juraschek und Steffen Kraus auf Durchführung einer außerordentlichen Bürgerversammlung im Ortsteil Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Marktgemeinderates, 08.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 54. Sitzung des Marktgemeinderates 08.06.2017 ö 9

Beschluss

Dem Antrag der Marktgemeinderäte Richard Hegele, Harry Juraschek und Steffen Kraus auf Durchführung einer außerordentlichen Bürgerversammlung im Ortsteil Wörleschwang wird stattgegeben. Die Bürgerversammlung findet am 21.06.2017 in Wörleschwang statt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Marktgemeinderäte Richard Hegele, Harry Juraschek und Steffen Kraus haben einen Antrag auf Durchführung einer außerordentlichen Bürgerversammlung im Ortsteil Wörleschwang gestellt.

Der HA hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 beschlossen,  den Feldweg Fl.Nr. 112, Gemarkung Wörleschwang, westlich des Baugebietes „An der Wiege“ für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die notwendige Beschilderung durch Z 260 und ZZ 1026-38 ist anzubringen. Näheres ist der Sitzungsniederschrift zur HA-Sitzung zu entnehmen.

Die Beschilderung wurde vom Bauhof angebracht. In der Zwischenzeit gingen jedoch zahlreiche Schreiben aus der Bevölkerung ein, in der die Bürger die vollzogene Sperrung kritisieren. Die Sperrung führte zu einer erheblichen Missstimmung im Ortsteil Wörleschwang.

Aus diesem Grund haben die Marktgemeinderäte aus Wörleschwang den Antrag auf Durchführung einer Bürgerversammlung im Ortsteil zu diesem Thema gestellt, in deren Rahmen sowohl die damaligen Antragsteller als auch die Gegner ihre Meinung vorbringen können. Auch soll darüber diskutiert werden, ob in der Straße „An der Wiege“ ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll unter gleichzeitiger Aufhebung der Sperrung des Feldweges für den öffentlichen Verkehr.


Die Verwaltung schlägt daher eine Bürgerversammlung zur Erörterung vor.


Diskussionsverlauf:
MR Steffen Kraus meint, dass eine Spielstraße in diesem Bereich auf jeden Fall sinnvoll ist.
Bgm. Uhl erklärt, das vorbehaltlich des Art. 56 GO die Rechtmäßigkeit des Beschlusses gegeben ist.
Des Weiteren ist Bgm. Uhl der Meinung, dass durch diese „außerordentliche“ Bürgerversammlung in Wörleschwang keine Bürgerversammlung mehr im Herbst notwendig ist.
MR Hörmann bestätigt, dass der Beschluss rechtmäßig war. Ob dieser hierbei Sinn gemacht hat spielt keine Rolle.
MR Steffen Kraus erklärt, dass es nicht ganz klar war, ob eine Abstimmung bevorsteht oder nicht.
Ortssprecher Elze sagt, dass man in Zukunft bei Bürgerversammlungen genauer deklarieren muss, was eine Abstimmung ist und was nicht.
MR Steffen Kraus sagt, dass ein unnötiger Druck ausgearbeitet wurde.

Datenstand vom 25.07.2017 09:23 Uhr