Abbruch der neuzeitlichen Gebäudeteile südlich des historischen Stadels bestehend aus Tiefgarage, Wellnessbereich, Schwimmbad und Gartenmauer und anschließender Baugrundbeprobung, Augsburger Straße 2, Fl.Nr. 3, Gmkg. Zusmarshausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 35. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 29.06.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) | 35. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses | 29.06.2017 | ö | 2.2 |
Beschluss
Dem Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz zum Abbruch der neuzeitlichen Gebäudeteile südlich des historischen Stadels bestehend aus Tiefgarage, Wellnessbereich, Schwimmbad und Gartenmauer und dem Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Ausgrabung nach Art.7 Denkmalschutzgesetz, Augsburger Straße 2, Fl.Nr. 3 und 4, Gmkg. Zusmarshausen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 14:31 Uhr