Carport mit halbtransparenten PV-Elementen als Pultdach, Am Lüftenberg 11, Fl.Nr. 38/39, Gmkg. Streitheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 29.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 35. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 29.06.2017 ö beschließend 4.1

Beschluss

Dem Antrag zur Errichtung eines  Carport mit halbtransparenten PV-Elementen als Pultdach, Am Lüftenberg 11, Fl.Nr. 38/39, Gmkg. Streitheim, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Der Carport darf die Baugrenze um 4 m Richtung Süden plangemäß überschreiten.

  • Der Carport darf freistehend bestehen bleiben und ist nicht mit der Garage zusammenzubauen und in der Gestaltung dieser anzupassen.

  • Die Dacheindeckung des Carports darf mittels PV-Elementen anstatt naturroter Ziegel erfolgen.

  • Der Carport darf anstatt eines Satteldachs ein Pultdach vorweisen.

Der Carport darf nicht als Lagerfläche zweckentfremdet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.01.2018 14:31 Uhr