Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, Am Lüftenberg 9, Fl.Nr. 38/41, Gmkg. Streitheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 29.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 35. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 29.06.2017 ö beschließend 4.2

Beschluss 1

Dem Antrag zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, Am Lüftenberg 9, Fl.Nr. 38/41, Gmkg. Streitheim, wird mit folgenden Befreiung das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Es darf anstatt eines Holzzaunes ein Doppelstabmattenzaun wie folgt ausgeführt werden:

Entlang der östlichen Grundstücksgrenze dürfen 10 Felder mit einer Höhe von 1,00 m errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze darf 1 Feld mit einer Höhe von 1,40 m errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 6

Beschluss 3

Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze dürfen 11 Felder mit einer Höhe von 1,80 m errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7

Beschluss 4

Die 12 Zaunfelder dürfen entlang der nördlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. Sobald hierzu ein erneuter Antrag auf isolierte Befreiung vorliegt, kann dieser auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Der Doppelstabmattenzaun darf nicht mit Sichtschutzlamellen versehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2018 14:31 Uhr