Neuerlass einer Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (Wasserabgabesatzung - WAS) - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  87. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 87. Sitzung des Marktgemeinderates 14.03.2019 ö 3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Wasserabgabesatzung (WAS) (Anlage 1) entsprechend des heute vorliegenden Entwurfs mit Wirkung zum 01.04.2019 als Satzung.

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wird mit der Ausfertigung und die Verwaltung mit der Bekanntgabe beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Die bisherige Wasserabgabesatzung (WAS) vom 05.11.1996 sowie die Änderungssatzung vom 03.07.2000 entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.02.2019 den anhängenden Satzungsentwurf vorberaten und empfiehlt dem Marktgemeinderat dessen Beschlussfassung.

Enthalten sind insbesondere die neuen Regelungen zum Einbau von funkauslesbaren Wasserzählern (siehe § 19 WAS).  


Diskussionsverlauf:
GL … verliest den Sachvortrag. Den Satzungsentwurf mit gelb markierten Änderungsvorschlägen hat der MGR bereits vorab als Sitzungsvorlage erhalten und ist dem Protokoll beigefügt. Es handelt sich hierbei um eine Mustersatzung.

GL … erläutert die wesentlichen Änderungen. Das Kernstück ist § 19. Hier wurde Abschnitt 1a eingefügt, der die Verwendung von elektronischen Wasserzählern regelt und Hinweise auf den Datenschutz gibt. Die Satzung soll am 01.04.2019 in Kraft treten.

MR Hubert Kraus hat der Presse entnommen, dass bei der Stadt Bobingen ebenfalls elektronische Wasserzähler verwendet werden und dort zwischen 30 und 50 % wegen Unterbrechung der Funkverbindung nicht auslesbar seien.

Wassermeister …  erläutert, dass in Bobingen die Wasserzähler einer anderen Firma verwendet werden. Im Markt Zusmarshausen gab es derzeit nur bei 2 bis 3 Zählern Schwierigkeiten, was am Einbauort (z.B. sehr starke Betondecke) lag.

2. Bgm Robert Steppich erkundigt sich, ob bei einem Umzug von Mietern oder der Verkauf eines Gebäudes der Wasserzähler auch zu einem bestimmten Stichtag abgelesen werden könne. Grundsätzlich ist eine Zwischenablesung denkbar, so Wassermeister Stefan Wüst.

Bgm Uhl fügt an, dass im Januar 2019 ein Schreiben der Interessengemeinschaft der Landwirte für faire Verbrauchsgebühren beim Markt einging. Darin wird gebeten, ob eine Erhöhung der Grundgebühren bei gleichzeitiger Senkung des Wasserpreises oder eine Staffelung des Wasserpreises zu prüfen. Dieses Schreiben wurde an Schneider & Zajontz mit dem Auftrag einer Berechnung sowie Beurteilung weitergeleitet, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben.  
Die Interessengemeinschaft hat signalisiert, dass mit einer Entscheidung bei der nächsten Kalkulationsrunde Einverständnis besteht.

Datenstand vom 20.05.2019 15:47 Uhr