Errichtung eines Carports mit Geräteschuppen, Bruno-Kusterer-Ring 5, Fl.Nr. 600/98, Gmkg. Zusmarshausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 59. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 29.08.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) | 59. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses | 29.08.2019 | ö | beschließend | 4.1 |
Beschluss
Dem Antrag zur Errichtung eines Carports mit Geräteschuppen, Bruno-Kusterer-Ring 5, Fl.Nr. 600/98, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgender Befreiung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Carport mit Geräteschuppen darf außerhalb der Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sowie innerhalb der privaten Grünfläche gemäß vorliegender Planung errichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2019 12:14 Uhr