Sachvortrag:
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB, Auslegung und Beteiligung vom 27.12.2018 bis 04.02.2019) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wiege II“, Wörleschwang hat die Regierung von Schwaben, Landes- und Regionalplanung als Träger öffentlicher Belange folgende Stellungnahme abgegeben:
„…Gemäß vorliegenden Planunterlagen beabsichtigt die Marktgemeinde Zusmarshausen, ein ca. 3 ha großes allgemeines Wohngebiet im Südosten des Ortsteiles Wörleschwang festzusetzen. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind im Flächennutzungsplan des MZ im Ortsteil Wörleschwang ca. 2 ha Wohnbauflächen dargestellt, die derzeit noch unbebaut sind. Gemäß LEP 3.2 (Z) sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Aus den vorliegenden Planunterlagen geht nicht hervor, welcher Bedarf die geplante Ausweisung einer neuen Fläche im Ortsteil Wörleschwang auslöst und ob bzw. inwieweit die im Flächennutzungsplan dargestellten unbebauten Wohnbauflächen für eine Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen. Wir bitten die Marktgemeinde, die Unterlagen in dieser Hinsicht zu ergänzen und die geplante Neuausweisung anhand einer Bedarfsermittlung nachvollziehbar zu begründen. Dem Gesichtspunkt des Flächensparens kann eventuell auch damit Rechnung getragen werden, dass absehbar nicht für eine gemeindlich geplante Nutzung zur Verfügung stehende Bauflächen zurückgenommen werden.“
In der Sitzung des MGR am 28.03.2019 wurde deshalb folgender Beschluss gefasst:
„Der Markt Zusmarshausen ist sich der Tatsache bewusst, dass im Sinne der nachhaltigen Siedlungsentwicklung vorhandene Potentiale der Innenentwicklung vorrangig genutzt werden müssen. Die Ergebnisse des Ortsentwicklungskonzeptes sowie die Überprüfung des ermittelten Wohnraumbedarfs sind in die Begründung zum Bebauungsplan „An der Wiege II“, Wörleschwang einzuarbeiten. Der Markt Zusmarshausen hat mit dem Ortsentwicklungskonzept aus dem Jahr 2007 bereits den Bedarf an Wohnbauflächen für den Zeitraum 2006 bis 2026 ermittelt. Da diese Berechnung bereits über zehn Jahre alt ist, soll anhand der Einwohnerentwicklung der letzten zehn Jahre, der vorhanden Anfragen von Bauinteressenten und der seit 2007 zusätzlich ausgewiesenen Wohnbauflächen der Bedarf überprüft und erläutert werden, dass die Bedarfsermittlung von 2007 noch belastbar ist. Im Ortsentwicklungskonzept ist zudem das Plangebiet als Wohnbaufläche, die mit höchster Priorität zu entwickeln ist, gekennzeichnet. Damit kann die Neuausweisung der Bauflächen für das Baugebiet „An der Wiege II“, Wörleschwang begründet werden. Der Begründungstext ist mit der Regierung von Schwaben und dem Landratsamt Augsburg abzustimmen. Für die Überprüfung soll sich die Verwaltung eines entsprechenden Planungsbüros bedienen. Die Kosten hierfür sind im Haushalt 2019 festzusetzen. Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung redaktionell zu ändern.“
Die Verwaltung bzw. der Erste Bürgermeister hat dem Büro LARS consult mit Schreiben vom 06.06.2019 den Auftrag für eine Bestands- und Bedarfsanalyse zum Wohnraumbedarf für den Ortsteil Wörleschwang erteilt. Der Marktgemeinderat wurde in der Sitzung am 13.06.2019 im nichtöffentlichen Teil von der Vergabe informiert.
In der Folgezeit hat eine enge Abstimmung zwischen Herrn … vom Ing. Büro LARS consult und dem MZ stattgefunden. Eine Abstimmung mit der Regierung von Schwaben zum vorliegenden Entwurf ist ebenfalls erfolgt. Es bestehen von Seiten der Regierung von Schwaben keine Bedenken gegen eine Fortführung des bauleitplanerischen Verfahrens mehr.
Die Analyse mit Stand vom 08.11.2019 wird von Herrn …, Ingenieurbüro LARS consult vorgestellt.
Die Analyse wurde außerdem bereits an das Ing. Büro Steinbacher-consult zur Einarbeitung in den bestehenden Bebauungsplanentwurf weitergeleitet. Fazit und zusammenfassende Erklärung aus der Analyse sollen als eigener Punkt im Bebauungsplan aufgenommen und die gesamte Bestands- und Bedarfsanalyse zum Wohnraum im Ortsteil Wörleschwang als Anlage dem Bebauungsplan beigelegt (und damit auch entsprechend ausgelegt etc.) werden.
Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Uhl begrüßt Herrn … vom Ingenieurbüro LARS consult. Herr … erläutert die von ihm erarbeitete Bestands- und Bedarfsanalyse zum Wohnraum im Ortsteil Wörleschwang vom 08.11.2019 (die Bestands- und Bedarfsanalyse wurde den Markträten durch Einstellung in das Ratsinformationssystem mit der Sitzungsladung vollumfänglich zur Kenntnis gegeben).
MR Juraschek erkundigt sich bei Herrn …, ob und inwieweit die Wohnbedarfsänderungen durch vermehrte Singlehaushalte junger Menschen oder von Senioren in der Analyse berücksichtigt worden sind. Herr … erklärt, dass durch die vorgegebenen, anerkannten Methoden, die für die Erstellung der Analyse von ihm anzuwenden waren, auch ein Faktor zur Berücksichtigung dieser speziellen demographischen Entwicklungen verwendet worden ist. Auch andere Einzelheiten, wie z. B. ein bestimmter Auflockerungsbedarf, sind in die Berechnungsmethoden eingeflossen.
MR Juraschek vertritt die Ansicht, dass Wörleschwang in den letzten 30 bis 35 Jahren eigentlich einen substanziellen Verlust an Einwohnerzahlen „erlitten“ hat. Er selbst stellt einen Zuwachs in Wörleschwang erst in den letzten Jahren wieder fest. Herr … erläutert, dass für seine Ergebnisse der Betrachtungszeitraum eine entscheidende Rolle spielt. Im Übrigen hängt bei kleineren Orten, wie z. B. Wörleschwang, die Entwicklung der Einwohnerzahlen auch vom politischen Willen ab; die Analyse spiegelt nämlich auch wieder, ob und welche Entwicklungsmöglichkeiten vom politischen Entscheidungsträger für einen Ort gesehen werden.