Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung am 16.10.2019 wurde durch … ein Antrag auf Halteverbot in der Oberen Hauptstraße zwischen Hs.Nr. 7 bis 9 und Hs.Nr. 8 bis 10 gestellt.
Über diesen Antrag wurde abgestimmt und mit der Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt. Der Beschluss lautet wie folgt:
Dem Antrag von … für ein Halteverbot in der Oberen Hauptstraße für das Teilstück sowie einer erneuten Behandlung im Marktgemeinderat wird zugestimmt.
Eine Empfehlung der Bürgerversammlung setzt einen zulässigen Antrag sowie einen in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden zustandegekommenen Beschluss der Bürgerversammlung voraus. Empfehlungen der Bürgerversammlung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat zu behandeln (Art. 18 GO).
Im Nachgang zur Bürgerversammlung ging am 25.10.2019 eine Stellungnahme vom Landgasthof Demharter ein. Diese ist als Anlage beigefügt.
Grundsätzlich ist für die Anordnung eines Halteverbotes in der Oberen Hauptstraße in Wörleschwang das Landratsamt Augsburg –Straßenverkehrsbehörde- zuständig, da es sich um eine Kreisstraße (A 20) handelt.
Aus Sicht der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, den Antrag aus der Bürgerversammlung zur Prüfung und Entscheidung an das Landratsamt Augsburg weiterzuleiten.
Diskussionsverlauf:
Bgm Bernhard Uhl erläutert anhand eines Plans, dass es sich bei dem Antrag um eine Halteverbots-Länge für fünf Fahrzeuge handelt. Da sich die Obere Hauptstraße im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Augsburg befindet, ist für die Anordnung eines Halteverbots nicht der Markt zuständig. Das Halteverbot muss beim Landratsamt Augsburg beantragt und von diesem angeordnet werden. Hierfür erfolgt vorab ein Ortstermin, bei dem sowohl der Markt als auch die Polizeiinspektion Zusmarshausen gehört werden.
MR Steffen Kraus spricht sich gegen ein Halteverbot an dieser Stelle aus, da es in Wörleschwang an mehreren Stellen zu Problemen beim Parken kommt und nicht überall ein Parkverbot verhängt werden kann.
MR Richard Hegele bestätigt, dass sich mittlerweile ein einseitiges Parken, wie von … in der Bürgersprechstunde erläutert, gut eingespielt hat. Er sieht aber nach wie vor Probleme in Richtung Ortsende, da man hier kaum Ausweichmöglichkeiten beim Vorbeifahren an den parkenden Autos hat und der Gegenverkehr kaum Rücksicht nimmt. Er erläutert, dass der Antrag auf ein Halteverbot eher dazu gedacht ist, Lücken oder Nischen zu schaffen, in die der Autofahrer bei Gegenverkehr ausweichen kann. In Höhe des Kulturstadels zeigt sich dieses Problem nicht so sehr, da hier weniger Verkehr herrscht.
MR Alfred Hegele ist der Ansicht, dass man Firmen und Gaststätten unterstützen soll und ist deshalb der Ansicht, dass dem Antrag nicht statt gegeben werden sollte.
Auch MR Elke Schwarz spricht sich gegen ein Halteverbot aus. Sie ist der Ansicht, dass der Hauptverkehr über die Umgehungsstraße läuft und der Verkehr am Wochenende im Ortskern überschaubar sei. Sie regt evtl. eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Entspannung der Situation an.
3. Bgm Stefan Vogg möchte dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen, da bereits in zwei naheliegenden Straßen ein Halteverbot besteht und auch Gastronom … bereits Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt hat.
In diesem Zusammenhang fragt 3. Bgm Stefan Vogg an, warum in der Vogelberg- bzw. Kreuzbergstraße ein Halteverbot angeordnet wurde.
GL …. erläutert, dass Grundstückeigentümer teilweise aufgrund parkender Autos nicht mehr aus der Ausfahrt fahren konnten und deshalb Handlungsbedarf war.
2. Bgm Robert Steppich gibt zu bedenken, dass sich die Situation durch das Halteverbot in der Kreuzbergstraße zugespitzt hat und man deshalb diese Anordnung nochmal überdenken sollte.
MR Hubert Kraus schließt die Diskussion mit der Feststellung, dass es keine Patentlösung gibt und appelliert an das Verständnis und die Toleranz innerhalb der Bevölkerung.