Vorstellung der Eingabeplanung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  102. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 3.3

Beschluss

Dem Bauantrag zum Anbau an den Kindergarten „Die kleinen Strolche“, Schulweg 3, Fl.Nr. 42, Gmkg. Gabelbach, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das Büro Hienle hat in der MGR-Sitzung am 05.12.2019 die Entwurfsplanung bereits vorgestellt. Ein Vorabzug war der Sitzungsvorlage bereits beigefügt.  

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn Dipl.-Ing. …. der in der heutigen Sitzung anhand der einer PowerPoint Präsentation die Eingabeplanung nochmals erläutert.

In diesem Zusammenhang wird auch auf ein Schreiben des Nachbarn …. verwiesen.


Diskussionsverlauf:
Wäre eine Aufstockung nach derzeitigem Planungsstand möglich? Erkundigt sich MR Clemens.

Die Fundamente hierfür werden bei der Planung mitberücksichtigt und bei der Ausführung entsprechend angebracht, entgegnet Herr ….

Wurde der Denkmalschutz bereits miteinbezogen? Fragt MR Reitmayer nach.

Die Denkmalschutzbehörde wurde bislang noch nicht kontaktiert, da die Aufstockung nicht Gegenstand des derzeitigen Bauantrags ist.

MR Juraschek möchte wissen, ob die Räumlichkeiten passend angeordnet und das Personal bei der Planung miteingebunden wurde?

Das Bauvorhaben wurde in Absprache mit dem Kindergartenpersonal entwickelt. Zudem hängt der Plan zur Einsicht im Kindergarten Gabelbach aus. Merkt Bgm. Uhl an.

Für MR Juraschek wird eine Insellösung geschaffen, die nur momentane Befriedigung mit sich bringt. Es handle sich um einen Schnellschuss, bei dem weitere Alternativen außer Acht gelassen wurden.

Sämtliche Alternativen wurden umfassend in den verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen diskutiert und beraten, korrigiert MR Christian Weldishofer seinen Vorredner.

Der Bedarf aus Gabelbach, Gabelbachergreut und Steinekirch muss dringend gedeckt werden. Auch in der Kindertagesstätte Zusmarshausen wurde eine etwaige Aufstockung bereits miteingeplant, was eine wichtige Entscheidung für die Zukunft darstelle. Trotz aller dem rücke eine Aufstockung für 2. Bgm. Steppich in weite Ferne.

Dezentrale Lösungen müssen erhalten bleiben, so MR Hubert Kraus. Nach dem Anbau sei der Kindergarten zwar wieder für einige Jahre ausreichend, jedoch müsse das Konzept zwischenzeitlich im gesamten Gemeindegebiet weiterentwickelt werden, damit weitere Plätze geschaffen werden können. Die Anliegen der Nachbarn dürfen hierbei selbstverständlich nicht außer Acht gelassen werden. Nachdem die Aufstockung dennoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht Planungsgegenstand ist, müsse über das Schreiben von Herrn Knecht momentan nicht diskutiert und entschieden werden.

Für MR Hafner-Eichner seien die Planungen super gelungen und für die nächsten 5 Jahre ausreichend dimensioniert. Sie merkt weiterhin an, dass der Markt Zusmarshausen sich eine etwaige Aufstockung nicht verbauen lassen sollte.  

Herr … kommt nun auf die Kostenberechnung (netto) zu sprechen.

  • Reine Baukosten                                                        284.000 €
  • Sanitäre Einrichtungen, Heizungsanlage, Elektroinstallation          53.000 €
  • Außenanlagen (Stellplätze, Zufahrten, Wendemöglichkeiten etc.)          25.000 €
  • Planungskosten                                                          60.000 €

Damit sei mit Gesamtkosten in Höhe von 520.000 € (brutto), inkl. 5 % Unvorhergesehenes zu rechnen.  

Zudem erläutert Herr …, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die gesamte Heizungsanlage erneuert werden muss, da diese den derzeitigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Eine Heizungsfirma wird hierzu einen Vorschlag unterbreiten.

Wie soll das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) erfüllt werden? Erkundigt sich MR Reitmayer.

Die momentan vorhandene Öl Heizung soll durch eine Pellets- bzw. Gasheizung ersetzt werden, so Herr …. Lagermöglichkeiten für die Pellets wären durchaus gegeben.

Über die Heizungsanlage soll jedoch in der Ausführungsplanung ein eigener Beschluss gefasst werden.

Datenstand vom 10.03.2020 15:53 Uhr