18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Beim Kirchle", Vallried Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  102. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Beim Kirchle“, Vallried. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 1, 130, 131, 132, 141 (Teilbereich), 155 (Teilbereich) sowie 156 (Teilbereich), Gemarkung Vallried, bei einer Fläche von rund 1,28 ha. Der Lageplan (Anlage 5) mit Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen beabsichtigt, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Beim Kirchle“ den Flächennutzungsplan zu ändern. Da der Geltungsbereich im rechtsgültigen Flächennutzungsplan momentan als Dorfgebiet und Grünfläche dargestellt wird, soll für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes geschaffen werden.


Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer stellt die allgemeine Notwendigkeit eines Flächennutzungsplanes in Frage.
Nach Vorgabe des Baugesetzbuches muss jede Gemeinde für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan aufstellen. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gesteuert werden soll, informiert Frau … .

Datenstand vom 10.03.2020 15:53 Uhr