Bauleitplanung des Marktes Welden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 "Welden Süd", Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  102. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Welden Süd“ des Marktes Welden, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 23.12.2019 bittet das Ingenieurbüro OPLA, Augsburg, den Markt Zusmarshausen um Abgabe einer Stellungnahme bis 31.01.2020 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Welden Süd“ des Marktes Welden.
Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat und den internen Stellen Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt am 02.01.2020 zu. Es wurde folgende Stellungnahmen abgegeben.

Kläranlage:                        Fehlanzeige
Wasserversorgung:                keine Rückmeldung bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage
Technisches Bauamt:                Fehlanzeige

Das Ingenieurbüro teilt mit, dass das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) für den Bebauungsplan als auch die im Parallelverfahren aufgestellte
4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit von 02.01.2012 bis 03.02.2012 durchgeführt worden war. Laut telefonischer Auskunft des Ingenieurbüros wurde der Markt Zusmarshausen an dem seinerzeitigen Verfahren nicht beteiligt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.06.2019 bis einschließlich 12.07.2019 durchgeführt. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 18.07.2019 dazu folgenden Beschluss gefasst: „Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des Marktes Welden zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Welden Süd“. Es bestehen keine Bedenken.“

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Welden Süd“ des Marktes Welden beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 10.03.2020 15:53 Uhr