Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Art. 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes; Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  102. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 102. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2020 ö 7

Beschluss

Der Markt Zusmarshausen beschließt folgende Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller:

Stellungnahme zum Thema Schienenverkehr unter B V 1.2:
Ziel ist es, nach wie vor, eine komplette und zusätzliche Neubaustrecke (Schnelltrasse) entlang der A 8 von Augsburg nach Burgau aus sachlichen Gründen kategorisch abzulehnen und zu verhindern. Darüber hinaus fordert der Markt Zusmarshausen, wie im Bundesverkehrswegeplan (2-041-V02) und in den Resolutionen dargelegt, die Ertüchtigung oder den teilweisen Neubau entlang der bisherigen Bahnbestandsstrecke zwischen Augsburg und Ulm zu forcieren, um somit zeitnah den 2-gleisigen Aus- und Neubau zwischen Jettingen und Dinkelscherben und den 3-gleisigen Ausbau zwischen Dinkelscherben und Augsburg zu ermöglichen/zu realisieren.
Zu B V 1.2.1 Schienenstrecken fordert der Markt Zusmarshausen bei Punkt Z (6) auch den Korridor der Bestandsstrecke zwischen Neuoffingen und Jettingen als Vorranggebiet auszuweisen. Diese Forderung würde mit der im Bundesverkehrswegeplan unter Variante 2-041-V02 bereits als bevorzugte Ausbauvariante übereinstimmen.

Zur Erläuterung und Begründung dieser Stellungnahme liegen als Anlage 6 und 7 sowohl die Ausführungen der MRe Jurascheck und Vogg vom 30.12.2019 als auch die Gemeinsame Resolution vom 31.07.2015 der Stellungnahme bei.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme, zusammen mit den Ausführungen vom 30.12.2019 und einer Kopie der Gemeinsamen Resolution vom 31.07.2015, fristgerecht an den Regionalverband Donau-Iller zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Auf die Beschlussvorlagen der Verwaltung für die Marktgemeinderatssitzungen am 28.11.2019 und 19.12.2019 wird verwiesen.

Bei der erneuten Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung am 19.12.2019 wurde der TOP wieder vertagt. Grund war der Antrag der SPD, hier unbedingt auf die Bahn-Resolution hinzuweisen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sollte durch die SPD-Fraktion eingereicht werden.

Mit Mail vom 01.01.2020 wurde der Verwaltung von MR Jurascheck und 3. Bgm. Vogg ein Beschlussvorschlag zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller mit Datum vom 30.12.2019 zugeleitet, welcher am 02.01.2020 an sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates weitergeleitet worden war. 

Am 08.01.2020 hat die Verwaltung telefonisch bei Herrn …, stv. Verbandsdirektor des Regionalverbandes Donau-Iller um Fristverlängerung gebeten, welche schriftlich bis 24.01.2020 gewährt wurde.

Gleichzeitig wurde Herrn … die Vorlage der Herren Juraschek und Vogg zugeleitet, mit der Bitte um Beantwortung der darin gestellten verfahrensrechtlichen Fragen und mit der Bitte um Stellungnahme zu den inhaltlichen Passagen der Vorlage.

Mit Mail vom 08.01.2020 hat Herr … die verfahrensrechtlichen Fragen beantwortet. Die Mail vom 08.01.2020 war der der Beschlussvorlage beigefügt.

Mit Mail vom 09.01.2020 wurden die inhaltlichen Passagen der Vorlage von Herrn … vom Regionalverband Donau-Iller beantwortet. Die Mail vom 09.01.2020 war ebenfalls Anlage zu dieser Beschlussvorlage.

Mit Mail vom 10.01.2020 hat die Verwaltung außerdem Frau …, Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Augsburg, angeschrieben und um Information gebeten, wie im aktuell gültigen Regionalplan der Region 9 Augsburg mit der Schnelltrasse entlang der A 8 umgegangen wird bzw. was hier vom Regionalplan Augsburg zu erwarten ist. Am 13.01.2020 fand ein Telefonat zwischen Frau … und Frau …statt. Darin hat sich Frau … wie folgt geäußert:

  • Auch der Regionale Planungsverband Augsburg wurde von Donau-Iller als Träger öffentlicher Belange zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller angeschrieben, mit den gleichen Fristsetzungen wie der Markt Zusmarshausen und alle übrigen angeschriebenen TöB und Behörden.

  • Der Regionale Planungsverband spricht seine Stellungnahme mit der Regierung von Schwaben, in diesem Fall mit der Regionsbeauftragten Frau …, ab. Eine Stellungnahme der Regionsbeauftragten zum Regionalen Planungsverband Donau-Iller lag bis zur Abfassung dieser Beschlussvorlage noch nicht vor. Frau … versprach jedoch diese Stellungnahme umgehend an den Markt Zusmarshausen in Cc weiterzuleiten, sobald sie ihr vorläge. Ob dies noch bis zur Sitzung des Marktgemeinderates am 16.01.2020 sein kann, konnte Frau … jedoch nicht sagen.

  • Außerdem zeigte Frau … auf, dass sich der derzeit gültige Regionalplan Augsburg aus dem Jahr 2007 (In-Kraft-getreten am 20.11.2007) im Kapitel B IV „Technische Infrastruktur“ u. a. mit dem Schienenverkehr befasst. Diese Beschlussvorlage enthielt eine Anlage „Auszug aus dem Regionalplan der Region Augsburg Ziele und Grundsätze sowie Begründung zu B IV Technische Infrastruktur“.

  • Frau … erklärte auf Anfrage, dass derzeit nicht daran gedacht ist, den Regionalplan Augsburg im Teilkapitel B IV abzuändern. Änderungen werden zwar anstehen, z. B. in den Bereichen Wasserwirtschaft oder Bodenschätze, aber nicht im Bereich Schienenverkehr.

  • Der Regionalplan ist außerdem nach Aussage von Frau … nicht der richtige Anknüpfungspunkt für diese Problematik, sondern die entsprechenden Ausbaupläne der Bahn. Es ist nicht Aufgabe des Regionalplanes, den Ausbau der Schienenstrecke festzulegen. Im Regionalplan werden nicht die hierfür maßgeblichen Entscheidungen getroffen, sondern an anderer, nämlich bundespolitischer Stelle.

  • Frau … wies daraufhin, dass es sich hinsichtlich des Schienennetzes um ein politisches Thema handle, zu dem eine Verwaltung sich nicht äußern könne. Stellungnahmen der Verwaltung können lediglich rein fachbezogen sein.


Mit Mail vom 12.01.2020 machte Herr Marktgemeinderat Hubert Kraus den Vorschlag (die Mail vom 12.01.2020 lag als Anlage dieser Beschlussvorlage bei), sich bei der Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zunächst auf das unter „m“ aufgeführte Fazit des Beschlussvorschlages der Herren Jurascheck und Vogg wie folgt zu beschränken: „Ziel ist es, nach wie vor, eine komplette und zusätzliche Neubaustrecke (Schnelltrasse) entlang der A8 von Augsburg nach Burgau aus sachlichen Gründen kategorisch abzulehnen und zu verhindern. Darüber hinaus fordern wir, wie im Bundesverkehrswegeplan (2-041-V02) und in den Resolutionen dargelegt, die Ertüchtigung oder den teilweisen Neubau entlang der bisherigen Bahnbestandsstrecke zwischen Augsburg und Ulm zu forcieren, um somit zeitnah den 2-gleisigen Aus- und Neubau zwischen Jettingen und Dinkelscherben und den 3-gleisigen Ausbau zwischen Dinkelscherben und Augsburg zu ermöglichen/zu realisieren.“ Ergänzend hierzu schlägt Herr Kraus Hubert noch vor, folgendes zu fordern: „Unter B V 1.2.1 Schienenstrecken fordern wir bei Punkt Z (6) (Seite 103) auch den Korridor der Bestandsstrecke zwischen Neuoffingen und Jettingen bis Dinkelscherben als Vorranggebiet auszuweisen. Diese Forderung würde mit der im Bundesverkehrswegeplan unter Variante 2-041-V02 bereits als bevorzugte Ausbauvariante übereinstimmen.“

Weitere Vorschläge sind bis zur Abfassung dieser Beschlussvorlage nicht eingegangen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Vorschlag von MR Hubert Kraus als Stellungnahme an Donau-Iller zu übernehmen und zusätzlich den Beschlussvorschlag der MRe Jurascheck und Vogg sowie eine Kopie der Resolution vom 31.07.2015 mitzusenden, quasi als Begründung zu den grundsätzlichen Aussagen (Ablehnung Neubaustrecke entlang der A 8 und Ertüchtigung der bisherigen Bahnbestandsstrecke) der Stellungnahme.


Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl übergibt 3. Bgm. Vogg und MR Hubert Kraus das Wort und bittet um Erläuterung des eingereichten Beschlussvorschlags und der vorliegenden Stellungnahme.

Für MR Juraschek sind die von MR Hubert Kraus vorgebrachten Ergänzungen durchaus vertretbar. Er dankt insbesondere dem rechtlichen Bauamt für den umfangreich ausgearbeiteten Sachvortrag. Dieser bringt vor, was bezweckt werden sollte.

MR Hubert Kraus schließt sich seinem Vorredner an und spricht ebenfalls einen Dank für die Einholung der Informationen aus.

MR Juraschek geht abschließend auf den von Frau … zuletzt geäußerten Punkt ein, dass es sich hinsichtlich des Schienennetzes um ein politisches Thema handle, zu dem eine Verwaltung sich nicht äußern könne. Aus seiner Sicht sei diese Aussage nicht richtig, da der Gemeinderat das politische Gremium sei, welcher die Stellungnahme formuliere und anschließend beschließt. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme vorzutragen.

Frau … merkt an, dass Frau …  bei Ihrer Äußerung nicht auf das politische Gremium und die Verwaltung des Marktes Zusmarshausen abgestellt habe, sondern vom Regionalen Planungsverband Augsburg gesprochen habe, dem mehrere Kommunen angehören wie z.B. Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg und Landkreis Aichach-Friedberg.

Datenstand vom 10.03.2020 15:53 Uhr