Neubau eines Doppelhauses mit 6 Wohnungen, An der Weide 2 und 2a, Fl.Nr. 69/13 und 69/21, Gmkg. Gabelbachergreut


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 64. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 21.01.2020 ö beschließend 2.1

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit 6 Wohnungen, An der Weide 2 und 2a, Fl.Nr. 69/13 und 69/21, Gmkg. Gabelbachergreut, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

- Der First des Wohngebäudes darf die Richtung „Ost-West“ anstatt „Nord-Süd“ vorweisen.

- Der Abstand der Zwerchgauben darf zum Ortgang 2,30 m anstatt mind. 2,50 m vorweisen. Die Breite der Zwerchgauben darf gesamt ca. 48% der Dachlänge anstatt max. 1/3 der Dachlänge vorweisen. Der First des Zwerchgiebels darf 60 cm anstatt mind. 1,50 m unterhalb des Hauptfirstes liegen.

- Der Kniestock darf mit einer lichten Höhe von 0,85 m anstatt max. 0,50 m errichtet werden.

Dem Stellplatznachweis wird zur Variante 2 (Alternative) das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2020 11:57 Uhr