Bau eines Carports mit Eingangsüberdachung und Schuppen sowie Bau einer Terrassenüberdachung, Brunnenbergstraße 15, Fl.Nr. 600/147, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 64. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 21.01.2020 ö beschließend 2.2

Beschluss

Dem Antrag zum Bau eines Carports mit Eingangsüberdachung und Schuppen sowie Bau einer Terrassenüberdachung, Brunnenbergstraße 15, Fl.Nr. 600/147, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

- Der Carport mit Eingangsüberdachung  darf gemäß vorliegender Planung die Baulinie in Richtung Westen mit seiner Nordwestecke um 0,75 m und mit seiner Südwestecke um 0,30 m überschreiten.

- Die Terrassenüberdachung darf die Baugrenze in Richtung Süden gemäß vorliegender Planung mit ihrer Südostecke um 2,80 m und ihrer Südwestecke um 2,60 m überschreiten.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2020 11:57 Uhr