Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung, Ottostraße 17, Fl.Nr. 2653/26, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2.1

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung, Ottostraße 17, Fl.Nr. 2653/26, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

- Die Doppelgarage darf die Baugrenze in Richtung Westen um 1,95 m überschreiten.

- Das Wohngebäude darf die Baugrenze in Richtung Norden mit seiner Nordwestecke um 1,53 m und seiner Nordostecke um 2,08 m überschreiten.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2020 08:32 Uhr