Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Standesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  001. Sitzung des Marktgemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 001. Sitzung des Marktgemeinderates 13.05.2020 ö 15

Beschluss

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wird mit Wirkung vom 14.05.2020 zum Standesbeamten des Standesamts Zusmarshausen bestellt. Sein Aufgabenbereich als Standesbeamter ist auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Wegen persönlicher Beteiligung verlässt Erster Bürgermeister Bernhard Uhl den  Sitzungssaal (Art. 49 GO) und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Nach den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen (Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften).

Die Bestellung der Bürgermeister erlischt spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit. Die Bestellung der ersten Bürgermeister gilt im Fall ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.

Datenstand vom 25.06.2020 09:13 Uhr