Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Steinebergring 2, Fl.Nr. 600/123, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  001. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 001. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 28.05.2020 ö beschließend 2.2

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Steinebergring 2, Fl.Nr. 600/123, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Die Doppelgarage darf  die Umgrenzungsfläche für Garagen und Stellplätze gemäß Planunterlagen um ca. 5,30 m in Richtung Westen überschreiten.

  • Geländeabgrabungen dürfen gemäß Planunterlagen durchgeführt würden.

  • Die Eingangsüberdachung darf mit einen Dachüberstand von ca. 1,00 m anstatt max. 0,50 m errichtet werden.

  • Die zulässige Gesamtbreite von Dachaufbauten darf das zulässige Maß um 50 cm überschreiten.

  • Der Wiederkehr darf mit einer Wandhöhe von 4,80 m anstatt max. 4,50 m errichtet werden.

  • Das Wohngebäude darf die Baugrenze in Richtung Westen um ca. 2,40 m überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2020 13:40 Uhr