Vorstellung der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  002. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 002. Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2020 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Verwaltung hat beim Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, die Neu-/Nachkalkulation der Gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung in Auftrag gegeben. Dies deshalb, weil Unterdeckungen vorliegen und gerade im Bereich der Wasserversorgung in den kommenden Jahren umfassende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Zustandsbewertung und Risikoanalyse anstehen werden. Auf die MGR-Sitzung vom 10.10.2019 wird Bezug genommen.

Kalkulationsgrundlagen sollen die Jahresrechnungen 2017, 2018, 2019 und die künftigen Haushaltsansätze sein.

Der MGR hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen, um zu gewährleisten, dass die neu kalkulierten Gebühren rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten können.  

Für kostenrechnende Einrichtungen sollen grundsätzlich kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.

Im Zusammenhang mit der Neu-/Nachkalkulation wurde das beauftragte Büro gebeten, auch eine Erhöhung der Grundgebühr zu prüfen. Dies auch im Zusammenhang mit einem Schreiben der Interessengemeinschaft der Landwirte für faire Verbrauchsgebühren vom 08.01.2019. Das Schreiben lag der Sitzungsvorlage bei.

Grundsätzlich ist eine Staffelung der Gebühren nicht möglich. Unzulässig sind degressive Gebühren.

Grundgebühren sind Vorhaltekosten. Es steht im Ermessen der Gemeinde, welcher Anteil der fixen Kosten über Grundgebühren finanziert werden soll.

Die Gebührenkalkulation lag der Sitzungsvorlage ebenfalls bei und wird von einem Vertreter des beauftragten Büros in der Sitzung näher erläutert.

Auf Seite 5 sind die ermittelten Gebührensätze aufgeführt und zwar mit unterschiedlichen Alternativen bei den Grundgebühren.

Bei der Alternative I (ohne Erhöhung der Grundgebühren) beträgt die künftige Verbrauchsgebühr mit Ausgleich der Vorjahresergebnisse 2,04 €/cbm (bisher 1,63 €/cbm).

Bei der Alternative V wurde auch berechnet, wie hoch die Grundgebühren sein müssen, um die bisherige Verbrauchsgebühr bei 1,63 €/cbm zu belassen.

Ferner lag als Anlage eine Übersicht der Wassergebühren benachbarter Gemeinden bei, wobei diese Aufstellung nur zur Information dient. Ein direkter Vergleich mit anderen Gemeinden ist nicht möglich, weil deren Kalkulationsgrundlagen nicht bekannt sind.

GL Stöckle erläutert weitere Daten und Fakten:

Anzahl der Wasserzähler:

  • bis 4 cbm                        2.216
  • bis 10 cbm                        75
  • über 10 cbm                        3

Nebenzähler/Unterzähler z.B. Gartenwasserzähler:                

  • ca. 130



Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP … vom Kalkulationsbüro Schneider & Zajontz, der anhand einer Präsentation die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung vorstellt.

Die Bürgerliste Zusmarshausen stellt den enormen Anstieg der laufenden Kosten von rund 20 % in Frage. Die Kosten beruhen auf geschätzten bzw. ungewissen Haushaltsansätzen, die erst noch in den kommenden Haushaltsberatungen endgültig beschlossen werden müssen. Zudem wird kritisiert, dass ohne Verlustvortrag der Vorjahresergebnisse mit den momentanen Gebühren Überschüsse erwirtschaftet werden. Festzuhalten sei, dass eine Entscheidungsreife momentan nicht vorliege, da zur Nachvollziehbarkeit der Kalkulation wichtige Informationen wie Verweise zu Haushaltsstellen oder Erläuterungen zu Ursachen und Wirkungen fehlen.

Der Anstieg der laufenden Kosten sei unter anderem der Risikoanalyse geschuldet, welche im Marktgemeinderat in der Sitzung vom 10.10.2019 beschlossen wurde. Herr … habe zudem zur Kalkulation ein überholtes und durch den Bau,- Umwelt,- und Energieausschuss festgesetztes Investitionsprogramm erhalten, erläutert GL ….

Nach einer regen Diskussion merkt Bgm. Uhl an, dass nicht nur aufgrund des gefassten Bevorratungsbeschlusses, sondern auch zum Zwecke der Sicherstellung und Gewährleistung der Versorgung ein Beschluss zur Gebührenänderung in der heutigen Sitzung herbeigeführt werden soll.  

Datenstand vom 20.07.2020 13:31 Uhr