Vorstellung der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  002. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 002. Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2020 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Verwaltung hat beim Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, die Neu-/Nachkalkulation der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung in Auftrag gegeben. Dies deshalb, weil zeitnah zahlreiche Investitionen geplant sind.

Kalkulationsgrundlagen sind die Jahresrechnungen 2017, 2018, 2019 und die künftigen Haushaltsansätze.

Der MGR hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen, um zu gewährleisten, dass die neu kalkulierten Gebühren rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten können.

Für kostenrechnende Einrichtungen sollen grundsätzlich kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.

Im Zusammenhang mit der Neu-/Nachkalkulation wurde das beauftragte Büro auch gebeten, die grundsätzlich zulässige Einführung einer Grundgebühr zu prüfen.

Die Gebührenkalkulation lag der Sitzungsvorlage bei und wird von einem Vertreter des beauftragten Büros in der Sitzung näher erläutert.

Die Übersicht der Abwassergebühren ist Seite 7 der Gebührenkalkulation zu entnehmen.


Diskussionsverlauf:
Herr … ergreift das Wort und stellt anhand einer Präsentation die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung vor.

Ein vorzeitiger Abbruch des Kalkulationszeitraumes ist für ihn jedoch fraglich (Kostenüberdeckungen aus 2018 und 2019 werden durch den Mehrbedarf 2020 und 2021 wieder ausgeglichen.

Die Verdoppelung der Betriebskosten basiere unter anderem auf dem Kanalsanierungskonzept, sowie dem noch ausstehenden Entgelt (Nachzahlungen) in Höhe von 97.000 €, welches nach Rechnungsstellung an die Gemeinde Horgau für die Benutzung der Kläranlage durch den Ortsteil Streitheim zu entrichten sei, stellt GL … klar. 2018, 2019 und 2020 wurden jeweils noch keine Abschlagszahlungen erhoben.

Es folgt eine umfangreiche Diskussion zur Erhöhung der Grundgebühren bei der Wasserversorgung.

Aus Sicht der Bürgerliste habe eine Erhöhung der Grundgebühren enorme Belastungen für Rentner, Alleinerziehende, Familien etc. zur Folge. Im Gegenzug werden Großverbraucher wie Landwirte und Unternehmen entlastet.  Zumal der umweltschützende Aspekt des Wassersparens außer Betracht gelassen wird.

Von massiven Erhöhungen sei nicht zu sprechen, es werden lediglich Anpassungen vollzogen. Für die Freien Wähler bleibt das Ziel immer das Gleiche, der Zugang zu einer erstklassigen Versorgung, egal welche Variante gewählt wird.  Ob die Entscheidung richtig oder falsch getroffen wurde, stellt sich erst beim nächsten Kalkulationszeitraum raus.

Damit dem Anliegen der Landwirte auch näher getreten wird, begrüßt die CSU grundsätzlich die Erhöhung der Grundgebühren.

Datenstand vom 20.07.2020 13:31 Uhr