Information über Änderungen im Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  007. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö 3.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen zum Bebauungsplan Nr. 22 „Geisweghülle (ehemals Industriegebiet)“, Zusmarshausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
Das bisherige bauleitplanerische Verfahren gliedert sich wie folgt:

  • Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
in der MGR-Sitzung am 30.06.2016

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 22.08.2016

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit u. Behörden sowie TöB nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
in der Sitzung des MGR am 27.10.2016

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden u. sonst. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.11.2016 bis einschl. 22.12.2016

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
in der Sitzung des MGR am 09.02.2017

Aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Grundstücksverhandlungen wurde auf den weiteren Verfahrensschritt „Billigungs- und Satzungsbeschluss“ damals verzichtet.

  • In der Marktgemeinderatssitzung am 28.03.2019 (nichtöffentlich) wurde der Marktgemeinderat über den aktuellen Sachstand und den Grund der langwierigen Verzögerungen umfassend informiert.

Während der Grundstücksverhandlungen zum Verkauf von Flächen aus dem Baugebiet sowie aufgrund neuer Erkenntnisse zum Sach- und Rechtsstand ergeben sich folgende Änderungen, welche zwischenzeitlich in einen neuen Bebauungsplanentwurf mit Stand vom 17.09.2020 eingearbeitet wurden:
 
  • Anpassung der, sich aus einem Grundstücksgeschäft ergebenen Grundstückszuschnitte. Unter anderem wurde der bisher im Bereich der Zufahrt Sortimo als öffentliche Grünfläche dargestellte Bereich verkauft und ist deshalb als künftig als private Fläche dargestellt
  • Der sich aus der Trennung in zwei Bauabschnitte ergebende vorübergehende Wendehammer ist als Darstellung im Bebauungsplan aufgenommen und in den textlichen Festsetzungen als solcher beschrieben
  • Im südlichen Hangbereich zur neuen Erschließungsstraße wird ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt. Grund hierfür ist die extreme Hanglage. Durch das Verbot der Ein- und Ausfahrt wird die Trasse der Erschließungsstraße geschützt.
  • Aufgrund von Änderungen der Verzinsungsberechnung bei Abbuchung aus dem Ökokonto des Marktes Zusmarshausen ergeben sich notwendige Anpassungen im Umweltbericht.
  • Anpassung der Baugrenze im Bereich des GI 3.1 und entlang der Grenze zum öffentlichen Grund südwestlich des Betriebsgeländes (Naturdenkmal Drei Linden)
  • Am westlichen Rand des GI 3.1 wird eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität festgesetzt. Dort soll eine Stromübergabestation gebaut werden, die den Strom zwischen Sortimo Innovationspark Zusmarshausen und dem Betriebsgelände Sortimo im Baugebiet Geisweghülle aufteilt.
  • Aufnahme eines Infrastrukturwegweisers auf der Gewerbefläche GI 1 für den Sortimo Innovationspark Zusmarshausen
  • die östlich gelegene Grünfläche wurde bisher als Ökokontofläche deklariert und ist nun als „Fläche für die Landwirtschaft“ gekennzeichnet.

Darüber hinaus war während des bisherigen Verfahrens stets kommuniziert worden, dass mit dem In-Kraft-Treten des neu zu erlassenden Bebauungsplanes Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen die „alten“ Bebauungspläne Industriegebiet, Zusmarshausen „ihre Gültigkeit verlieren“ sollten. Hintergrund war, dass mit dem, sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bauleitplanverfahren letztlich ein (1) Bebauungsplan hergestellt werden sollte, der gut lesbar und rechtssicher vollziehbar ist. Die bisher bestehenden Fassungen
  • Urfassung vom 23.05.1969
  • Urplan mit Änderungen (1-4) vom 11.11.1982
  • Plan mit 5. Änderung vom 08.05.2008 (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
  • Plan mit 6. Änderung vom 19.03.2009 (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
machen es den Sachbearbeitern schwer, sich im Gewirr der verschiedenen Planvarianten zurecht zu finden. Es sollte deshalb mit dem neuen BP eine verständliche und gut zu vollziehende Planung herausgearbeitet werden, die als künftige alleinige Grundlage für die Beurteilung der Bauanträge herangezogen werden kann (vgl. Darstellung MGR 05.03.2020, nichtöffentlicher Teil). Die Aufgabe für das beauftragte IB Steinbacher-Consult lag also auch darin, in die aktuelle Planfassung alle Festsetzungen aus den bisherigen Fassungen zu übernehmen. Mit Schreiben vom 03.09.2020 hat das IB Steinbacher-Consult ‚(Dok. Nr. 062077) eine Bestätigung folgenden Inhalts vorgelegt:

„…hiermit bestätigt Steinbacher-Consult, dass alle Festsetzungen, die im Bebauungsplan „Industriegebiet“ (Urfassung, sowie 1.-4. Änderung, sowie 5. und 6. Änderung) enthalten waren, in den sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 22 „Geisweghülle“ übernommen worden sind.“

Nach Abarbeitung dieser Aufgabe schlug das IB Steinbacher vor, in den Festsetzungen und in der Begründung entsprechende Formulierungen aufzunehmen.

Die genaue Formulierung dieser Aufhebung von vorhabenbezogenen Bauleitplanungen und die Behandlung der dazugehörigen Durchführungsverträge wurde mit dem Landratsamt Augsburg abgestimmt. Danach erfolgt folgende Formulierung:

Bei den Festsetzungen wird folgende Formulierung aufgenommen:
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen treten die folgenden Bebauungspläne außer Kraft:
Bebauungsplan „Industriegebiet“, mit Änderungen (1-4) vom 11.11.1982
Bebauungsplan Nr. 22 „Industriegebiet“, Ergänzung mit 5. Änderung – Erweiterung Fa. Sortimo vom 08.05.2008
Bebauungsplan Nr. 22 „Industriegebiet“, 6. Änderung vom 19.03.2009

Bei der Begründung wird folgender Text aufgenommen:
Mit dem Außer-Kraft-Treten der alten Bebauungspläne
Bebauungsplan „Industriegebiet“, mit Änderungen (1-4) vom 11.11.1982
Bebauungsplan Nr. 22 „Industriegebiet“, Ergänzung mit 5. Änderung – Erweiterung Fa. Sortimo vom 08.05.2008
Bebauungsplan Nr. 22 „Industriegebiet“, 6. Änderung vom 19.03.2009
werden auch die Durchführungsverträge zur 5. und 6. Änderung als erledigt und hinfällig angesehen.

Nach Abarbeitung der vorstehend genannten Sachverhalte kann aus Sicht der Verwaltung ein erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der heutigen Sitzung erfolgen.


Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer weist im Vorfeld auf eine mögliche persönliche Beteiligung hin.

Beschluss:
MR Reitmayer wird gem. Art. 49 Abs. 1 GO aufgrund persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis: Ja   16 / Nein 0

Bgm. Uhl begrüßt zu diesem TOP Herrn … vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, der anhand einer PowerPoint Präsentation die Änderungen im Bebauungsplan näher erläutert.

Stimmen im MGR kritisieren die geplante Höhe des Infrastruktur Wegweisers. Es wird zudem um Beachtung gebeten, dass durch das Werbeplakat der Firma Sortimo kein Präzedenzfall geschaffen werde.

Die Höhe des geplanten Infrastruktur Wegweisers (30 m) wurde in enger Abstimmung mit der Autobahndirektion Südbayern, dem Staatlichen Bauamt Augsburg als auch mit dem Landratsamt Augsburg festgelegt. Durch den Wegweiser soll auf die E-Mobilität hingewiesen werden.
Im Bebauungsplan selbst wird zunächst, im Hinblick auf die Einsehbarkeit, der passende Standort festgesetzt. Herr Zettl merkt an, dass für die Gestaltung des Wegweisers (bisher als Dreiecksschild geplant) ein eigener Bauantrag nötig sein wird.

Die Firma Sortimo schafft Arbeitsplätze im Gemeindegebiet und lässt den Markt Zusmarshausen an der Einkommenssteuer teilhaben. Schon deshalb sollte das Werbeplakat seitens des Marktes unterstützt werden, so einzelne MR.  

VR … weist daraufhin, dass selbstverständlich auch die Urfassung vom 23.05.1969 in den Festsetzungen und Begründungen des Bebauungsplanes berücksichtigt wird.

Antrag:
MR Winkler beantragt, dass über die im Sachvortrag genannten Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 22 „Geisweghülle (ehemals Industriegebiet)“, Zusmarshausen einzeln abgestimmt werden soll.

Abstimmungsergebnis: Ja 8 / Nein 8
Somit ist der Antrag abgelehnt.

Datenstand vom 02.11.2020 15:34 Uhr