Billigungsbeschluss und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  007. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Geisweghülle (ehemals Industriegebiet)“, Zusmarshausen, gefertigt vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult GmbH und Co KG, Neusäß, in der Fassung vom 17.09.2020 und beschließt dessen erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zusammen mit dem Umweltbericht und der zugehörigen Begründung. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt. Die Dauer der Auslegung wird auf vier Wochen festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
Wie im vorhergehenden Tagesordnungspunkt vorgestellt, wurde der Bebauungsplanentwurf nach der letzten Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und TöB in der Zeit vom 21.11.2016 bis 22.12.2016 und der Behandlung der daraufhin eingegangenen Stellungnahmen in der Sitzung des Marktgemeinderates am 09.02.2017 nochmals überarbeitet und geändert.

Der neue Entwurfsstand mit heutigem Datum war dem TOP als Anlage beigelegen und muss nun vom Marktgemeinderat gebilligt werden. Es hat eine erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zu erfolgen.

Datenstand vom 02.11.2020 15:34 Uhr