Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Bebauungsplan mit Grünordnung "Ehemaliger Gewerbepark Jettingen" nach § 13a BauGB Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  007. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Bebauungsplan mit Grünordnung „Ehemaliger Gewerbepark Jettingen“ des Marktes Jettingen-Scheppach, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 04.08.2020 bittet das Ingenieurbüro „raumsequenz“ aus Memmingen den Markt Zusmarshausen gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Ehemaliger Gewerbepark Jettingen“ nach
§ 13a BauGB.
Die Unterlagen gingen dem Marktgemeinderat und den internen Stellen – Kläranlage, Wasserversorgung und Technisches Bauamt – am 10.08.2020 zu. Es wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:

Kläranlage:                        Fehlanzeige
Wasserversorgung:                Fehlanzeige
Technisches Bauamt:                keine Rückmeldung bis zur Erstellung dieser Beschlussvorlage

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Gewerbepark Jettingen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Bau- (Wohnbebauung, Mischnutzung) und Erschließungs- und Grünstrukturen auf dem ehemaligen und seit Jahren nicht mehr genutzten Gewerbepark Jettingen im Bereich Hauptstraße/Goethestraße und Burgauer Weg  geschaffen werden.

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch den Bebauungsplan mit Grünordnung „Ehemaliger Gewerbepark Jettingen“ des Marktes Jettingen-Scheppach beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 02.11.2020 15:34 Uhr