Vorberatungen Haushalt 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  007. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Marktgemeinderates 17.09.2020 ö vorberatend 6

Beschluss 1

Die Maßnahme Kreisverkehr St. 2510 Augsburger Str. / Dammstr. soll vorerst nicht weiterverfolgt werden. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.6301.9500 sind bis auf einen Ansatz i.H.v. 5.000 Euro im Jahr 2020 ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 2

Die Maßnahme Richtstattweg soll vorerst nicht weiterverfolgt werden. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.6306.9500 sind ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 3

Die Kosten für die Ausschreibung und die Vergabe der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet An der Wiege II sollen frühestens 2021 kassenwirksam werden. Die Ansätze 2020 bei den HHStellen 1.6333.9500, 1.7000.9504, 1.8151.9504 und 1.7000.9501 sind vollständig in das Jahr 2021 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 4

Die Maßnahmen zur Kanalverlängerung Gewerbegebiet Wollbach sollen erst im Jahr 2021 weiterverfolgt werden. Die Haushaltsmittel auf den HHStellen 1.7000.9586., 1.6305.9500 und 1.8151.9580 sind in das Jahr 2021 zu verschieben. Auf der HHSt. 1.8151.9580 soll 2020 ein Ansatz i.H.v. 10.000 Euro verbleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 5

Die Maßnahme Maibaumplatz Steinekirch soll verschoben werden. Die angesetzten Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.7691.9503 sind in das Jahr 2021 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

Dem Marktgemeinderat ist der Vorgang über die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Verlagerung der Bushaltestelle an den Sortimo Innovationspark erneut zur Diskussion vorzulegen. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.7911.9401 sollen um die Kosten der Machbarkeitsstudie (abzüglich 10.000 Euro der Leistungsphase 2) i.H.v. 24.000 Euro auf 76.000 Euro für die Errichtung des Provisoriums gekürzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 7

Dem Marktgemeinderat ist der Vorgang über die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Verlagerung der Bushaltestelle an den Sortimo Innovationspark erneut zur Diskussion vorzulegen. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.7911.9401 sollen um die Kosten der Machbarkeitsstudie i.H.v. 34.000 Euro auf 66.000 Euro für die Errichtung des Provisoriums gekürzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 8

Die Maßnahme Dachstuhlsanierung Marktplatz 7 soll verschoben werden. Die angesetzten Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.8801.9402 sind um je 1 Jahr zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 9

Die Maßnahme Dachgeschoßwohnung Kapellenstr. 7 (Sozialstation) soll verschoben werden. Die angesetzten Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.8801.9404 sind um je 1 Jahr zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 10

Die Maßnahme Konzepterstellung Sanierung Giseberthaus soll verschoben werden. Die Haushaltsmittel auf der HHSt. 1.8801.9406 i.H.v. 40.000 Euro sind in das Jahr 2021 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 11

Bauleitplanung „Ludwig“:
Die Ansätze bei den HHSt. 1.6338.3590 und 1.6338.9590 werden gesamt gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Beschluss 12

Bauleitplanung „Seebühne“, Kastner:
Die Ansätze bei den HHSt. 1.6340.3590 und 1.6340.9590 werden bis auf einen Restbetrag in Höhe von 5.000 Euro gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 13

Bauleitplanungskosten Baugebiet Steinekirch:
Wegen fortgeschrittenem Haushaltsjahr wird der Ansatz in Höhe von 20.000 Euro von 2020 auf 2021 verschoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 14

Unter der Berücksichtigung der vorig genannten Beschlüsse soll das neu ermittelte Defizit i.H.v. ca. 6.047.700 Euro neben einer Rücklagenentnahme i.H.v. ca. 1.047.700 Euro über einen Kredit i.H.v. 5.000.000 Euro gedeckt werden. Vor einer Rücklagenentnahme sowie Kreditaufnahme soll ein Beschluss im Marktgemeinderat eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 15

Unter der Berücksichtigung der vorig genannten Beschlüsse soll das neu ermittelte Defizit i.H.v. ca. 6.047.700 Euro neben einer Rücklagenentnahme i.H.v. ca. 1.500.000 Euro über einen Kredit i.H.v. 4.500.000 Euro gedeckt werden. Vor einer Rücklagenentnahme sowie Kreditaufnahme soll ein Beschluss im Marktgemeinderat eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
In den Sitzungen vom 19.03.2020 und 30.07.2020 wurden dem MGR die Entwürfe des Haushaltsplanes 2020 mit der Finanzplanung 2021 – 2023 vorgestellt.
Die in der Sitzung vom 30.07.2020 festgelegten Änderungen bezüglich der Ansätze einzelner Haushaltsstellen wurden wie besprochen eingepflegt. Die noch offenen Fragen wurden wie folgt geklärt:

HHSt. 1.4643.9402 Hochbau Kindergarten Gabelbach
Der Ansatz im Jahr 2020 wurde von 630.000 Euro auf 130.000 Euro verringert und die restlichen 500.000 Euro wurden in das Jahr 2021 verschoben.

HHSt. 1.6305.9500 Tiefbau Gewerbegebiet Wollbach
Die Ansätze bei den Jahren 2020 und 2021 wurden getauscht.

HHSt. 1.8811.9320 Grundstückskäufe für unbebaute Grundstücke
Der Ansatz 2020 i.H.v. 1.540.000 Euro wurde um 1.140.000 Euro auf 400.000 Euro gekürzt. Der Ansatz im Finanzplanjahr 2021 reduziert sich von 2.520.000 Euro um 620.000 Euro auf 1.900.000 Euro.

Vorgenommene Änderungen von Seiten der Verwaltung

Von Seiten der Verwaltung wurden Verschiebungen bzw. Ansatzänderungen vorgenommen, die Anlage der Sitzungsvorlage waren.
Diese Ansatzänderungen wurden bereits in den aktuellen Entwurf des Haushaltsplans mit eingearbeitet.

Vorl. Haushaltsvolumina
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes 2020 beträgt 16.700.500 €. Im Verwaltungshaushalt besteht aufgrund der verminderten Gewerbesteuereinnahmen ein Defizit i.H.v. 3.762.700 €.
Die Zuführung muss daher vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt vorgenommen werden und beträgt 2020 demnach 3.762.700 €.

Das Volumen des Vermögenshaushaltes 2020 beträgt 10.331.800 €.
2020 ist insgesamt ein Deckungsdefizit i.H.v. 6.396.700 € vorhanden.

Vorl. Deckungsdefizite Finanzplanung
2021:        6.158.700 €
2022:        4.005.900 €
2023:        3.642.400 €

Vorl. Zuführungen VerwH -> VermH
2021:          909.600 €
2022:          600.000 €
2023:          441.100 €


Allgemeine Rücklage
Die Rücklage beträgt zum 31.12.2019 vss. noch 2.154.040,92 € (inkl. 37,44 € Zuführung).
Die Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage beträgt vss. 168.319,74 €

Vorl. Finanzierung des Deckungsdefizits
In der Sitzung vom 30.07.2020 wurde beschlossen, dass die Finanzierung des Vermögenshaushalts neben einer Rücklagenentnahme in Höhe von ca. 1.222.600 Euro über einen Kredit in Höhe von 6.000.000 Euro erfolgen soll. Vor einer Rücklagenentnahme sowie Kreditaufnahme soll ein Beschluss im Marktgemeinderat eingeholt werden.
Bei dem Beschluss ist noch von einem Defizit im Haushaltsjahr 2020 von über 7.000.000 Euro ausgegangen worden.

Im aktuellen Haushaltsentwurf wurden die Zins- und Tilgungszahlungen für Kredite i.H.v. 5.000.000 Euro für das Jahr 2020 und i.H.v. 6.000.000 Euro für das Jahr 2021 eingepflegt. Einnahmen aus den Krediten bzw. aus Rücklagenentnahmen wurden noch nicht angesetzt.


Anträge von Seiten des Marktgemeinderates

Antrag von MGR Juraschek vom 31.07.2020

Herr MGR Juraschek hat mit E-Mail vom 31.07.2020 den Antrag gestellt, den Haushalt 2020
substantiell zu überarbeiten bzw. zu restrukturieren und zwar wie folgt:

a) Konzentration auf die unmittelbaren und nicht aufschiebbaren Pflichtaufgaben des
     Marktes.
     Es gibt sicherlich auch Pflichtaufgaben des Marktes, die zeitlich angemessen in die
     Zukunft verschoben werden können.

b) Aufrechterhaltung und unverzögerte Weiterverfolgung der sich selber in sehr wenigen
     Jahren refinanzierenden Maßnahmen, wie z.B. Baugebiet „An der Wiege II“ in
     Wörleschwang und „Beim Kirchle“ in Vallried. Ggf. auch ein neues Wohnbaugebiet
     im Norden Steinekirchs.

c) Erstellung eines 5-6 Jahresplans / Plans bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode
    zur Streckung aller sonstigen Investitionsvorhaben.

d) Streichung aller nicht notwendigen „hätte ich gern“ Maßnahmen.

Über diesen Antrag ist Beschluss zu fassen.


Antrag von der CSU-Fraktion in Abstimmung mit der FW-Fraktion

Die CSU-Fraktion hat in Absprache mit der FW-Fraktion eine Änderungsliste zu dem Haushalt 2020 erstellt. In Absprache mit der Fraktionsvorsitzenden der CSU, Frau Hafner-Eichner, soll lediglich Beschluss über die Haushaltsstellen dieser Liste gefasst werden, die eine finanzielle Auswirkung auf das Haushaltsjahr 2020 haben und einen Änderungsvorschlag in der Spalte „Vorschlag CSU + FW Zusammenfassung in €“ vorsehen. Die bereits ausgegebenen bzw. bereits vergebenen Aufträge, die in dem Haushaltsjahr 2020 vss. noch kassenwirksam werden, sollen als Ansatz im Jahr 2020 stehen gelassen werden. Die Liste wurde auf die Haushaltsstellen gekürzt, die einen Änderungsvorschlag enthalten, und war als Anlage dem TOP beigefügt.

  • Folgende Haushaltsstellen der Änderungsliste sind bereits in der Übersicht über die vorgenommenen Änderungen von Seiten der Verwaltung aufgenommen und erläutert:

Haushaltstellen
1.3601.9320
1.6326.9590

1.6340.3590

1.4643.9350

1.6337.3590

1.6340.9590

1.4644.9403

1.6337.9590

1.6350.9590

1.4649.9401

1.6338.3590

1.8811.9320

1.6325.9501

1.6338.9590




  • Folgende Haushaltsstellen wurden in der Vorschlagsliste aufgeführt; eine Ansatzminderung kann jedoch von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet werden:

HHSt. 1.6333.9320 Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten Baugebiet an der Wiege II
Ansatz 2020 20.000 Euro müssen verbleiben, da das Verkehrswertgutachten bereits in Auftrag gegeben worden ist. 30.000 Euro Ansatz im Jahr 2021 sind für die Vermessung und Parzellierung des Baugebietes vorgesehen.

HHSt. 1.6333.9590 Bauleitplanung Baugebiet an der Wiege II
Die Bauleitplanung ist vollständig abgeschlossen. Die Kosten sind 2020 kassenwirksam geworden bzw. werden 2020 noch kassenwirksam.

HHSt. 1.8801.9320 Grunderwerb bebauter Grundbesitz
Im Jahr 2019 wurde ein Grundstück gekauft, für das im Jahr 2020 Nebenkosten (z.B. Grunderwerbssteuer) in Höhe von 12.000 Euro kassenwirksam geworden sind. Der Ansatz kann daher nicht gestrichen werden.


  • Zu folgenden Haushaltsstellen aus der Vorschlagsliste ist ein Beschluss zu fassen:

HHSt. 1.6301.9500 Planungskosten Kreisverkehr St. 2510 Augsburger Str. / Dammstr.
Es wurden 2020 bereits 5.000 Euro für eine Grobplanung ausgegeben. Ein Ansatz in Höhe von 5.000 Euro muss daher zwingend verbleiben. Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 Kosten in Höhe von 20.000 Euro vorsieht, ist über die Streichung der Maßnahme über die letztmöglichen 15.000 Euro ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.6306.9500 Planungskosten Richtstattweg
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze für die Jahre 2020/21 enthält, ist über die Streichung der Maßnahme ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.6333.9500 Tiefbaumaßnahme Straße An der Wiege II
HHSt.  1.7000.9504 Tiefbaumaßnahme Abwasser An der Wiege II
Hier sind die Planungskosten für die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen im Jahr 2020 berücksichtigt. Bei einer Verschiebung der Ansätze kann die Ausschreibung frühestens im Dezember 2020 und Vergabe der Maßnahmen frühestens 2021 durchgeführt werden. Dies betrifft auch die Erschließungsplanung Wasser unter der HHSt. 1.8151.9504 und die Maßnahme Fremdwasserbeseitigung Außengebiet HHSt. 1.7000.9501. Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze im Jahr 2020 enthält, ist über die Verschiebung der Ausgaben ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.7000.9586 Kanalverlängerung Gewerbegebiet Wollbach
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, einen Ansatz in Höhe von 150.000 Euro im Jahr 2020 vorsieht, ist über die Verschiebung der Maßnahme ein Beschluss zu fassen. Selbiges gilt konsequenter Weise auch für die Tiefbaumaßnahme Straße unter der HHSt. 1.6305.9500, die im Jahr 2020 einen Ansatz in Höhe von 250.000 Euro vorsieht und für die Tiefbaumaßnahme Wasser unter der HHSt. 1.8151.9580. Über die Höhe der Ansätze auf der HHSt. 1.6305.9500 für die Jahre 2020 und 2021 hatte man sich in der Sitzung vom 19.03.2020 im Marktgemeinderat geeinigt. Auf der HHSt. 1.8151.9580 muss bei einer Verschiebung trotzdem ein Ansatz in Höhe von 10.000 Euro für die Planung vorgehalten werden (auf dieser HHSt. Steht kein Haushaltsrest zur Verfügung).

HHSt. 1.7691.9503 Maibaumplatz Steinekirch
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze im Jahr 2020 enthält, ist über die Verschiebung der Maßnahme ins Jahr 2021 ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.7911.9401 Errichtung Bushaltestelle mit E-Ladestation
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, neben dem Ansatz in Höhe von 66.000 Euro für die Errichtung eines Provisoriums auch einen Ansatz in Höhe von 34.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie enthält, ist über die vorl. Streichung des Ansatzes für die Machbarkeitsstudie ein Beschluss zu fassen.
Von Seiten der Verwaltung wird eine Stufenweise Beauftragung der Machbarkeitsstudie empfohlen. Im Jahr 2020 ist vorerst die Leistungsphase 2 (ca. 10.000 Euro) zu beauftragen. Mit dieser Leistungsphase könnte die mögliche Anbindung der Bushaltestelle an den Kreisverkehr mit berücksichtigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Erschließungsplanung des Baugebietes „Einzelhandel südl. der Roth“ der Erschließung der Bushaltestelle nicht grundsätzlich entgegensteht.

HHSt. 1.8801.9402 Dachstuhlsanierung Marktplatz 7
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze in den Jahren 2020/21 enthält, ist über die Verschiebung der Maßnahme in die Folgejahre ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.8801.9404 Dachgeschoßwohnung Kapellenstr. 7 (Sozialstation)
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, entsprechende Ansätze in den Jahren 2020/21 enthält, ist über die Verschiebung der Maßnahme in die Folgejahre ein Beschluss zu fassen.

HHSt. 1.8801.9406 Konzepterstellung Sanierung Giseberthaus
Da der letzte Haushaltsentwurf, der am 30.07.2020 vorgestellt wurde, einen Ansatz für das Jahr 2020 vorsieht, ist über die Verschiebung der Maßnahme in die Folgejahre ein Beschluss zu fassen. Die bereits getätigten Instandhaltungsmaßnahmen wurden auf der HHSt. 0.8801.5000 Gebäude- und Grundstücksunterhalt bebaute Grundstücke erfasst.


Diskussionsverlauf:
Kämmerin …  berichtet, dass seitens der Kämmerei und in Absprache mit den betroffenen Sachgebieten Haushaltspositionen aufgrund von tatsächlich vorliegenden Einnahmen und Ausgaben lageangepasst wurden, da unter anderem die ein oder andere Haushaltsstelle z.B. „Haltung von Fahrzeugen“ im Bereich Feuerwehr, bereits überzogen war.

Die Wahlfreiheit der Verwaltung wird von einigen Gremiumsmitgliedern kritisiert und Einzelbeschlüsse gefordert.

Die Freien Wähler schlagen vor, den Haushalt 2020 vernünftig zu beschließen. Das große Ziel sei der Haushalt 2021, der bis Ende Januar 2021 bearbeitet und aufgestellt werden soll. Als Grundlage für den Haushalt 2021 empfiehlt sich eine Klausurtagung.

Nach längeren Diskussionen zieht MR Juraschek den Antrag auf substanzielle Überarbeitung bzw. Restrukturierung des Haushalts 2020 vom 31.07.2020 zurück.  Der „Nothaushalt 2020“ soll beschlossen und das Augenmerk auf den Haushalt 2021, mit Ausgangspunkt einer Klausurtagung, gelegt werden.  

Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für die Verlagerung der Bushaltestelle an den Sortimo Innovationspark sorgt für mehrerlei Diskussionen unter den Gremiumsmitgliedern.

MR Sapper stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 3

Datenstand vom 02.11.2020 15:34 Uhr