Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Brünnele 6, Fl.Nr. 130/24, Gmkg. Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  004. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 004. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.09.2020 ö beschließend 4.1

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Brünnele 6, Fl.Nr. 130/24, Gmkg. Wörleschwang, wird mit folgender Befreiung und Anmerkungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

  • Die Höhenlage des Gebäudes entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die zulässige Gebäudehöhe bemisst sich von der Straßenmitte Am Wirtsgehau in Flucht der westlichen Giebelseite.

  • Die NN-Höhe von 461,50 m ü. NN lt. Bebauungsplan ist nicht korrekt. Gemäß vorliegender Planung wird von einer NN-Höhe von 462,90 m ü. NN. ausgegangen.

  • Die Geschossigkeit von maximal zwei Vollgeschossen entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wobei das 2. Geschoss im Keller gem. BayBO (Art. 2 Abs. 7) liegen muss.

  • Die Garage darf mit einer Länge von 9,00 m anstatt maximal 7,5 0 m entlang der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.

  • Der Bebauungsplan definiert für das betroffene Grundstück keine verbindliche Fußbodenhöhe. Einem Höhenversatz wird zugestimmt unter Beachtung der maximal zulässigen Firsthöhe von 11,00 m.

Es wird empfohlen einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen. Sollte der Antrag in selber Form vorliegen, kann dieser auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 10:13 Uhr