Programm zur Bezuschussung von BayernWLAN


Daten angezeigt aus Sitzung:  009. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Marktgemeinderates 15.10.2020 ö 7

Beschluss

BayernWLAN soll in der Marktgemeinde Zusmarshausen weiter ausgebaut werden. Die Verwaltung wird mit der Prüfung der Örtlichkeiten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt Zusmarshausen hat bisher einen Standort mit BayernWLAN ausgebaut. Seit Mai 2018 ist am/im Rathaus BayernWLAN verfügbar. Das Fördersumme betrug 5000,-- € pro Standort und es waren max. zwei Standorte förderfähig.
Der MGR beauftragte die Verwaltung mit Beschluss vom 15.12.2016 mit der Prüfung folgender Örtlichkeiten:
- Rathaus
- Altes Rathaus
- Rothsee
- Schulzentrum

Am 26.10.2017 wurden die Ausleuchtung und die Messergebnisse der Standortprüfung vorgestellt und der MGR entschied, dass der Ausbau nur eines WLAN-Punktes am Rathaus erfolgen soll.

Die weiteren Standorte waren entweder wg. der mangelnden Ausleuchtung nicht geeignet oder wurden aus anderen Gründen vom MGR abgelehnt. Insbesondere sahen die Mitglieder des MGR damals die Handy-Nutzung im Schul- und Sportbereich als nicht dienlich.

Die laufenden Kosten des WLAN-Standortes am Rathaus betragen mtl. 33 €, die der Markt Zusmarshausen übernehmen muss. Am Eingang zum Rathaus weist ein Hinweisschild auf den Hotspot hin.

Seit 01.08.2019 unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen mit zwei Programmen. Darauf hat das BayernWLAN Zentrum den Markt Zusmarshausen mit Schreiben vom 28.08.2020 nochmals hingewiesen.

Förderprogramme beinhalten nach Auskunft des Zentrums:

Örtliche Projekte:
Für den Ausbau von BayernWLAN können Sie mit einer finanziellen Unterstützung für die Ersteinrichtungskosten von bis zu 10.000 Euro brutto rechnen.
Pro 2.500 Euro brutto wird der Ausbau eines Accesspoints erwartet. Bereits erhaltene Zuschüsse für kommunale Standorte werden angerechnet.

Regionale Projekte:
Hierbei handelt es sich um Standorte mit herausragendem regionalen Charakter (Wirkung geht über die Grenzen Ihrer Kommune hinaus).
Wie bei den örtlichen Projekten kann auch hier bei einem Ausbau von mindestens vier Accesspoints eine finanzielle Unterstützung für die Ersteinrichtungskosten von bis zu 10.000 Euro brutto gewährt werden.
Sie können aber auch eine geringere Anzahl an Accesspoints ausbauen und erhalten, wie auch bei den örtlichen Projekten, je Accesspoint einen Zuschuss von bis zu 2.500,00€ brutto.

Es geht somit nicht mehr um die Anzahl der Standorte, die realisiert werden, sondern um die Anzahl der Accesspoints, die verbaut werden.

Bei Bedarf können auch gerne mehr als vier Accesspoints an einem Standort gebaut werden.


Es ist deshalb zu überlegen, weitere Standorte mit WLAN auszustatten.






Diskussionsverlauf:
Es wurde über verschiedene Standorte wie z. B. beim Jugendzentrum, am Rothsee oder bei den Feuerwehren diskutiert. Auch das Schulzentrum würde in Betracht kommen, da das Handy teilweise im Unterricht Einzug gehalten hat.

Aus dem Gremium kam der Vorschlag, die Situation in den Ortsteilen über die dort lebenden Marktgemeinderäte (evtl. bei den Vereinsvorständen usw.) abzufragen.
Eine Befragung der Öffentlichkeit z. B. über den Marktboten wurde nicht in Betracht gezogen. Das würde einen zu hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Und jeder Standort muss dann auch vom Betreiber geprüft werden.

Für das Jugendzentrum wurde vorgeschlagen eine WLAN FritzBox zu installieren. Damit könnte das Angebot im Jugendzentrum (Filmabende usw.) erweitert werden.

Datenstand vom 14.12.2020 14:57 Uhr