Bauleitplanung der Gemeinde Landensberg/Glöttweng Flächennutzungsplanänderung "PV-Anlage Fl.-Nr. 160 und 164, Gemarkung Glöttweng", Gemeinde Landensberg/Glöttweng Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  009. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Marktgemeinderates 15.10.2020 ö 9

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gmkg. Glöttweng“ der Gemeinde Landensberg gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 18.09.2020 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach über die Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gemarkung Glöttweng“, Gemeinde Landensberg und bittet um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen – Kläranlage, Wasserversorgung und technisches Bauamt – mit Mail vom 23.09.2020 zu.

Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:
Wasserversorgung                Fehlanzeige
Kläranlage                        Fehlanzeige
Technisches Bauamt                keine Rückmeldung bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Landensberg ist durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Fl. Nr. 160 und 164 Gmkg. Glöttweng, Gemeinde Landensberg, notwendig geworden. Dieser Bebauungsplan wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Änderungsbereich befindet sich im Gemeindegebiet von Landensberg im Bereich der Gemarkung Glöttweng und umfasst die Flurnummern 160 und 164.
Die beabsichtigte Nutzung als Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik lässt sich nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickeln. Daher führt die Gemeinde Landensberg für die Grundstücke, die im Plangebiet liegen, ein entsprechendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durch (Parallelverfahren).

Der Markt Zusmarshausen wird aller Voraussicht nach nicht durch die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Landensberg beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 14.12.2020 14:57 Uhr