Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Privater


Daten angezeigt aus Sitzung:  010. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult. Die Synopse (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zusätzlich werden im Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 17.09.2020 in den textlichen Festsetzungen unter Nr. 10.1 „allgemeine Zulässigkeit von Werbeanlagen“ in Satz 1 die Worte „das eigene“ gestrichen. Darüber hinaus wird im Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 17.09.2020 in den textlichen Festsetzungen die Nr. 15.2 „Wohnnutzungen im Bebauungsplangebiet“ ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Das bisherige bauleitplanerische Verfahren gliedert sich wie folgt:

  • Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
in der MGR-Sitzung am 30.06.2016

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.07.2016 bis einschließlich 22.08.2016

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit u. Behörden sowie TöB nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB u. Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der Sitzung des MGR am 27.10.2016

  • Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden u. sonst. TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.11.2016 bis einschl. 22.12.2016

  • Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken bzw. Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Sitzung des MGR am 09.02.2017

Aufgrund von noch nicht abgeschlossenen Grundstücksverhandlungen wurde auf den weiteren Verfahrensschritt „Billigungs- und Satzungsbeschluss“ damals verzichtet.

  • In der Marktgemeinderatssitzung am 28.03.2019 (nichtöffentlich) wurde der Marktgemeinderat über den aktuellen Sachstand und den Grund der langwierigen Verzögerungen umfassend informiert.

  • In der Marktgemeinderatssitzung am 17.09.2020 wurden ausführlich alle Änderungen vorgestellt, die sich aufgrund neuer Erkenntnisse zum Sach- und Rechtsstand ergeben hatten. In gleicher Sitzung hat der Marktgemeinderat die Änderungen und Ergänzungen zum Bebauungsplan beschlossen (damaliger TOP 3.1) und den Billigungsbeschluss sowie den Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4 a Abs. 3 BauGB (damaliger TOP 3.2) gefasst.

  • Mit amtlicher Bekanntmachung vom 24.09.2020 wurde im Marktboten ortsüblich auf die erneute Auslegung hingewiesen. Der Bebauungsplan in der Fassung vom 17.09.2020 lag in der Zeit vom 02.10.2020 bis einschließlich 03.11.2020 mit sämtlichen Anlagen, der Schalltechnischen Untersuchung vom 27.10.2016 (em-plan Augsburg), dem Baugrundgutachten vom 20.04.2016 (IFM Dr. Schellenberg/Leipheim) sowie den relevanten umweltbezogenen Informationen (Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde vom 20.12.2016, Stellungnahme Immissionsschutz vom 14.12.2016, Stellungnahme Abfallrecht vom 01.08.2016) öffentlich aus. Zeitgleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Rückäußerung bis 03.11.2020 gebeten.

Üblicherweise erhalten die Markträte eine Synopse des beauftragten Ing. Büros mit den zusammengestellten Rückmeldungen, der Würdigung aus der Sicht des Ingenieurbüros und der Verwaltung hierzu und den/die Einzelbeschlussvorschläg/en. Nachdem diesmal der Zeitraum zwischen Ende der Auslegung (03.11.2020) und dem Sitzungstag (05.11.2020) so knapp bemessen ist, lagen dieser Beschlussvorlage alle eingegangenen Rückäußerungen bei, die bis zur Einstellung der Beschlussvorlage ins Ratsinformationssystem der Verwaltung vorlagen. Sofern es sich um Einwendungen/Anregungen/Bedenken handelt, wurde vom Ingenieurbüro bereits Stellung dazu genommen. Diese Stellungnahme lag ebenfalls bei.

Es sind dies bisher (Stand: Mittwoch, 28.10.2020) folgende Rückmeldungen (in zeitlicher Reihenfolge):

29.09.2020 Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes (ohne Anregung/Bedenken)

01.10.2020 Stellungnahme von Bayernets (ohne Anregungen/Bedenken)

05.10.2020 Stellungnahme des Marktes Dinkelscherben (ohne Anregung/Bedenken)

07.10.2020 Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes (ohne Anregungen/Bedenken)

08.10.2020 Stellungnahme der Handwerkskammer (ohne Anregungen/Bedenken)

07./13.10.2020 Stellungnahme von Schwaben Netz (ohne Anregungen/Bedenken)

14./15.10.2020 Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, mit Würdigung

21.10.2020 Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth mit Würdigung

22./23.10.2020 Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Augsburg, mit Würdigung

23./26.10.2020 Stellungnahme des Marktes Jettingen-Scheppach (ohne Anregung/Bedenken)

21./28.10.2020 Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes mit Würdigung

Zwischen dem 28.10.2020 und dem 03.11.2020 sind noch folgende Stellungnahmen eingegangen:

28.10.2020 Stellungnahme der LEW (ohne Anregungen/Bedenken)

28.10.2020 Stellungnahme der Gemeinde Adelsried (ohne Anregungen/Bedenken)

02.11.2020 Stellungnahme der IHK mit Würdigung

02.11.2020 Stellungnahmen des Landratsamtes Augsburg (Fachbereiche: Bauleitplanung, untere Naturschutzbehörde, Wasserrecht, staatliches Abfallrecht/Bodenschutzrecht, Brandschutz, Abfallwirtschaft,) mit Anregungen/Bedenken. Der Fachbereich Immissionsschutz lag bis zum 03.11.2020 noch nicht vor.

03.11.2020 Stellungnahme der Telekom (ohne Anregungen/Bedenken)

Am 05.11.2020 um 8.26 Uhr ist noch folgende Stellungnahme eingegangen:

Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern hinsichtlich des Infrastrukturwegweisers (ohne Anregungen/Bedenken)
Mit dem Ende der Auslegung stellt das IB Steinbacher-Consult am 04.11.2020 die übliche Synopse mit der Würdigung und den Beschlussvorschlägen zusammen; diese wurde am 04.11.2020 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und als Tischvorlage bereitgehalten.

Es wird vom IB und der Verwaltung erwartet, dass keine nennenswerten Rückmeldungen eingehen werden, so dass es vertretbar erscheint, so vorzugehen.

Es sind (zum Stand 03.11.2020) folgende Einzelbeschlüsse zu fassen:

Zur Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg mit seinen Fachbereichen vom 02.11.2020:

Beschluss Bauleitplanung „Nutzungsschablone“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „abweichende Bauweise“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „BayBO“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „Höhenbezugspunkt“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „Lagerhallen“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bauleitplanung „Farbgestaltung“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 1

Beschluss Bauleitplanung „Einfriedungen“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 15 / Nein 2

Beschluss Bauleitplanung „Werbeanlagen“
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 13 / Nein 4 

Seitens des Gremiums wird zudem der Vorschlag geäußert, die Worte: „das eigene“ im Gebiet vorhandene Unternehmen… (Ziffer 10.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs vom 17.09.2020) zu entfernen, damit sowohl Eigentümer als auch Mieter abgedeckt sind. Diesem Vorschlag wird vom Marktgemeinderat zugestimmt.
Beschluss Naturschutz:
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Brandschutz:
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung redaktionell zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Staatliches Abfallrecht/Bodenschutzrecht:
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung redaktionell zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Regierung von Schwaben, Landesplanung Stellungnahme vom 14.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 16 / Nein 1

Beschluss Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Stellungnahme vom 21.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Staatliches Bauamt Augsburg Stellungnahme vom 29.09.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stellungnahme vom 22.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Deutsche Telekom
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Schwabennetz GmbH Stellungnahme vom 07.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0
 
Beschluss Industrie- und Handelskammer Stellungnahme vom 30.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Beschluss Bayerischer Bauernverband Stellungnahme vom 21.10.2020
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Zusätzlich trägt Herr Selmair vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult vor, dass kurzfristig noch die Stellungnahme des Immissionsschutzes eingereicht wurde und diese deshalb nicht mehr in die Synopse übernommen werden konnte.

Der Immissionsschutz teilt mit Mail vom 05.11.2020 mit, dass keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Es wurde aber auf die ursprüngliche Stellungnahme vom 14.12.2016 verwiesen. Darin hatte der Immissionsschutz bedenken geäußert gegenüber den getroffenen Regelungen zur Errichtung von Betriebsleiterwohnungen. Aufgrund der Ausführungen von Herrn Selmair sollte der Passus in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 17.09.2020 unter Festsetzungen Nr. 15.2 ersatzlos gestrichen werden, weil es sonst zu Konflikten im Vollzug des Immissionsschutzes führen kann.

Beschlussvorschlag
Die Nr. 15.2 „Wohnnutzungen im Bebauungsplangebiet“ wird ersatzlos gestrichen.

Beschluss Immissionsschutz:
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung zu ändern.

Abstimmungsergebnis: Ja 17 / Nein 0

Datenstand vom 16.03.2021 10:27 Uhr