Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  010. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen in der Fassung vom 05.11.2020 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ordnungsgemäß zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Die, im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen machen keine erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 22
Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen erforderlich. Dieser Beschlussvorlage lag der Bebauungsplan mit Stand vom 17.09.2020 (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Hinweise, Begründung, Umweltbericht) sowie die beiden Gutachten zum Schallschutz (Stand 27.10.2016) und zum Baugrund (Stand 20.04.2016) bei. Der Stand des Bebauungsplanes vom 17.09.2020 und der Stand der beiden Gutachten entspricht auch der Auslegung in der Zeit vom 02.10.2020 bis 03.11.2020.

Das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult wird diesen Stand des Bebauungsplanes vom 17.09.2020 entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen und der unter dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt gefassten Würdigungen und Beschlüsse anpassen/ändern/ergänzen. Es wird damit eine Planfassung mit Stand vom 05.11.2020 erstellt werden.

Dem Marktgemeinderat wird somit der Bebauungsplan Nr. 22 Geisweghülle (ehemals Industriegebiet), Zusmarshausen mit Stand vom 05.11.2020 zum Fassen des Satzungsbeschlusses vorgelegt.

Datenstand vom 16.03.2021 10:27 Uhr