Klausur des Marktgemeinderates zur Vorbereitung des Haushaltes 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  010. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 010. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2020 ö beschließend 8

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Fraktionsvorsitzenden haben mit Schreiben vom 15.10.2020 ihre Vorstellungen zur Vorbereitung des Haushalts 2021 mitgeteilt.

Die Klausur wird auf Samstag, 28.11.2020, terminiert und von Frau … moderiert. Das Fazit soll im Anschluss an die Klausur schriftlich fixiert werden.

In dem Schreiben der Fraktionsvorsitzenden ist gewünscht, dass die Verwaltung die von den Fraktionen vorgeschlagenen Kernthemen mit den sachlichen Hintergründen vor der Klausur aufbereiten soll. Mit E-Mail vom 27.10.2020 wurden die Marktgemeinderäte und -innen über das Schreiben der Fraktionsvorsitzenden informiert und aufgefordert, sich  bis zur heutigen Sitzung innerhalb der Fraktionen zu beratschlagen, welche Themen für die Klausur vorgeschlagen und von der Verwaltung zur Klausur aufbereitet werden sollen.

Ein Vorschlag von Seiten der Verwaltung wäre, in der Klausur am 28.11.2020 das Investitionsprogramm und damit primär den Vermögenshaushalt aufzuarbeiten. Das Investitionsprogramm ist den Marktgemeinderäten zur Vorbereitung mit E-Mail vom 20.10.2020 zugegangen.

Die Aufarbeitung des Verwaltungshaushaltes ist aus Sicht der Verwaltung im Rahmen einer Klausur des Marktgemeinderates schlichtweg nicht umsetzbar. Da für die Durcharbeitung des gesamten Verwaltungshaushaltes die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre und auch die bevorstehenden Auf- und Ausgaben benötigt werden, wäre es erforderlich, den Verwaltungshaushalt im Rathaus unter Zuhilfenahme der einzelnen Fachstellen sukzessive zu beleuchten. Eine Delegation dieser Aufgabe z.B. an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wäre hierfür unseres Erachtens zielführend.

Um eine effiziente und zielgerichtete Überarbeitung des Verwaltungshaushalts zu erreichen, könnte dieser alternativ auch im Rahmen einer haushaltskonsolidierenden Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) aufgearbeitet werden.

Durch die Prüfung des BKPV ist eine objektive Beurteilung durch fachlich hochqualifizierte und unabhängige Sachverständige gewährleistet. Allerdings werden die Ergebnisse vermutlich nicht bis 31.01.2021 vorliegen, sodass diese nicht mehr in den Haushalt 2021 sondern frühestens in den Haushalt 2022 einfließen können.

Für die Abhandlung solcher haushaltskonsolidierender Maßnahmen fällt beim BKPV eine Gebühr i.H.v. 97 Euro je Stunde an. Zuzüglich fallen für jeden Reisetag eine Nebenkostenpauschale i.H.v. 55 Euro und auch Berichtskosten mit einem Zuschlag von 4 v.H. auf die vorstehenden Stundensätze an.
Für die Haushaltskonsolidierung beim BKPV ist daher mit Kosten i.H.v. ca. 4.300 Euro pro Woche zu rechnen.
Nach Rücksprache mit Herrn … vom BKPV erstreckt sich der zeitliche Aufwand für eine haushaltskonsolidierende Beleuchtung je nach den gewünschten Themen von einem halben Tag bis zu einem mehrwöchigem Aufenthalt im Rathaus.

Unabhängig davon, ob der BKPV Themenschwerpunkte eruieren oder die Überarbeitung des Verwaltungshaushalts durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss stattfinden soll, sind auch hier die Kernthemen (z.B. Personalkosten oder Bewirtschaftung der Grundstücke) festzulegen, die von Seiten der Verwaltung aufbereitet werden sollen.


Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl erläutert, dass Frau …die Moderation der Klausur am 28.11.2020 übernimmt.

MR Juraschek gibt bekannt, dass er im Vorgriff auf die heutige Sitzung bereits Kontakt mit Frau … aufgenommen und Unterlagen wie den Haushalt 2020 übermittelt hat.
Frau … wird die Unterlagen aufbereiten, Schlussfolgerungen ziehen und ein Haushaltsgutachten erstellen. Durch eine zielgerichtete Moderation sollten u.a. die Klärung der Pflichtaufgaben im Vordergrund stehen. Auch die Ganztagesbetreuung (Kindergarten, Mittags- und Hortbetreuung) die Ausweisung von Baugebieten, die mögliche Erschließungsträgerschaft durch die Fa. Bayerngrund als auch die Kläranlage sollte in Augenschein genommen werden.

Seitens des Gremiums wird geäußert, dass der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt als auch das Investitionsprogramm prioritär geprüft werden sollten.
In Anbetracht des zeitlichen Rahmens spricht sich die Mehrheit des Gremiums für das Verschieben des Impulsvortrags zum Thema „Eigenbetrieb“ aus. Ggfls. könnte hierfür eine separate Veranstaltung einberufen werden.

Um eine Überfrachtung der diesjährigen MGR-Sitzungen zu vermeiden, sollte das Thema „Bayerngrund“ auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Hinsichtlich der Aufnahme der Bauleitplanung in die Tagesordnung der Klausurtagung herrschen unterschiedliche Meinungen.

Beschluss:
Die Bauleitplanung soll als TOP in der Klausurtagung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 / Nein 6

Im nächsten Schritt soll die Verwaltung mit Frau … in Kontakt treten, die notwendigen Unterlagen übermitteln und die Beratungsreihenfolge festlegen.

Datenstand vom 16.03.2021 10:27 Uhr