Abbruch der Fünffeldbrücke Gabelbachergreut Vorstellung des Abbruchkonzeptes


Daten angezeigt aus Sitzung:  011. Sitzung des Marktgemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Dem Abbruch der Fünffeldbrücke im Jahr 2021, mit den Gesamtkosten von ca. 1.050.000€ stimmt der Marktgemeinderat zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Abbruchmaßnahme zu veröffentlichen und auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Abbruch des bestehenden Brückenbauwerkes -Bahn km 35,545 (Fünffeldbrücke)- wurde während der Markgemeinderatssitzung am 15.09.2016 beschlossen. Mit dem Marktgemeinderatsbeschluss vom 12.04.2018, wurde das Büro Sweco, mit den Planungen für den Abbruch der Brücken -Bahn km 35,545 und 35,029- gemäß der vereinbarten Konditionen des Hauptvertrages beauftragt. Das Büro Sweco hat hierzu das Partnerbüro Hartinger Consult, Thannhausen, mit den entsprechenden Planungen für die Fünffeldbrücke beauftragt. Die Abbruchplanung der Bogenbrücke -Bahn km 35,029- wird im nächsten Tagesordnungspunkt behandelt.

Im aktuellen Jahr 2020 stand eine weitere Prüfung der Fünffeldbrücke an. Diese wurde am 20.08.2020 vom IB Sweco durchgeführt. Hieraus ergeht, dass eine Sanierung des Brückenbauwerkes als nicht mehr als zielführend erachtet wird. Sollte 2021 der Abbruch nicht stattfinden, ist in diesem Jahr eine weitere Sonderprüfung notwendig.

Die beiden Brücken sollen zeitgleich, während einer Sperrpause der Deutschen Bahn im nächsten Jahr (2021) abgebrochen werden. Mit der Bahn wurden folgende Sperrpausen für eine Totalsperrung vereinbart,

Sperrzeit Beginn        20.08.2021, 23:05 Uhr
Sperrzeit Ende        23.08.2021, 05:00 Uhr

Vorhergehend sind weitere halbseitige Sperrungen vorgesehen. Die Kostenteilung ist gemäß der Kreuzungsvereinbarung vom 12.03.2019 geregelt.

Der Bauablauf und die Kosten für diese Maßnahme werden vom Büro Hartinger Consult vorgestellt. Herr Bgm. Uhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn … vom IB Hartinger Consult.


Diskussionsverlauf:
Herr Seitz stellt den Tagesordnungspunkt vor.
Das Gremium wundert sich, dass aus den 2009 bekanntgegebenen 400.000 € jetzt eine Summe von 1.050.000 € genannt wird. Herr … erklärt, dass die Summe von den damals genannten 400.000 € eine Annahme ohne jegliche Grundlage war, die durch Betrachtung ähnlicher Projekte zustande gekommen ist. Außerdem ist zu beachten, dass die 400.000 € im Vergleich zu der Summe von 700.000 €, die der Markt Zusmarshausen zahlen muss, stehen.

Des Weiteren frägt das Gremium, ob die Brücke tatsächlich baufällig ist und ob ein Abbruch zwingend notwendig ist. Hierzu kann Herr … keine eindeutige Antwort geben. Die Fa. Sweco untersucht seit Jahren die Fünffeldbrücke. Herr … der Fa. Sweco erklärt sich dazu bereit, hierzu Stellung zu beziehen. Er erläutert, dass die Brücke baufällig und nicht mehr Sanierungsfähig ist. An den alten Bestandspfeilern wurden bereits mehrfach Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. Das Betontragwerk oberhalb der Stahlträger hat Risse, das bedeutet, dass hier Wasser eindringt, wodurch der Stahl korrodiert. Der Stahl weitet sich aus, wodurch der Beton zu bröckeln beginnt. Der bröckelnde Beton würde dann auf die Gleise herabfallen, was sehr gefährlich werden kann. Ein plötzliches Versagen der Stahlträger könnte ebenfalls erfolgen und dies geschehe ohne Vorwarnung, so Herr …. Die Brücke ist zwar noch tragfähig, aber das Bauwerk ist brüchig. Herr … ist daher der Meinung, dass das Bauwerk definitiv baufällig ist und abgebrochen werden muss.

Stimmen aus dem Gremium sprechen sich gegen eine heutige Abstimmung über den Abbruch aus. Dies sollte in der Klausur am 28.11.2020 noch einmal besprochen werden, bevor eine überstürzte Entscheidung getroffen wird.

MR Aumann erkundigt sich nach der Haftungsfrage. BGM Uhl erklärt, dass falls ein Zugunglück passiert, der Markt Zusmarshausen in der Haftung steht. Die Baufälligkeit stellt eine erhebliche Gefährdung für Leben und Gesundheit dar.

Datenstand vom 25.01.2021 14:23 Uhr