Einleitungsbeschluss zur Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur geplanten Änderung der Sanierungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  011. Sitzung des Marktgemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Beginn und die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauGB zur Erweiterung und Anpassung des bestehenden Sanierungsgebiets „Alter Ortskern“ von 1995, gemäß Lageplan mit Umgriff des Büros Moser und Ziegelbauer, Nördlingen, vom November 2020.

Die Bauverwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung dieses Einleitungsbeschlusses sowie der Veranlassung der weiteren notwendigen Schritte beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Kurzbericht

Sachvortrag:
In seiner Sitzung am 07.05.2015 hat der Marktgemeinderat Zusmarshausen die Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beschlossen. Am 23.12.2015 wurde der entsprechende Planungsauftrag dem Büro Moser und Ziegelbauer erteilt.

Das momentan in fortgeschrittener Erarbeitung befindliche ISEK für die Gemeinde Zusmarshausen formuliert die dabei festgestellten Stärken und Chancen sowie Schwächen und Risiken, insbesondere für den Bereich im Ortskern, für den eine Anpassung des bestehenden Sanierungsgebiets „Alter Ortskern“ von 1995 vorgesehen ist. Die Marktgemeinde Zusmarshausen hat daher am 23.12.2015 das Honorarangebot vom 31.07.2015 mit der Ergänzung vom 23.10.2015 für o.g. Untersuchungen entsprechend beauftragt. Dies erscheint sinnvoll und zielführend, da dadurch wesentliche Erkenntnisse und Ziele aus dem ISEK und der vertieften Betrachtung des Ortskernes auch in Richtung Umsetzung weiterverfolgt werden können und dadurch den formalen Rahmen dafür erhalten.

Ferner fand am 29.05.2017 ein öffentlicher Informationsabend, am 24.06.2017 eine Bürgerwerkstatt, am 30.09.2017 ein Jugendbeteiligungsprojekt und am 24.10.2017 eine Informationsveranstaltung für Gewerbetreibende statt, um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Planungsstand zu informieren und diesen zu diskutieren. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass vorbereitende Untersuchungen (VU gem. §141 BauGB) auf Grundlage der ISEK-Inhalte durchgeführt werden sollen, mit dem Ziel einer Anpassung des bestehenden Sanierungsgebiets „Alter Ortskern“ von 1995.

Nach § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist zur Vorbereitung der Sanierung ein Einleitungsbeschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vorgesehen. Dabei ist nach § 141 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB der im VU-Gebiet ansässigen Eigentümer, Mieter, etc. gegenüber der Marktgemeinde Zusmarshausen hinzuweisen. Weitere Rechtsfolgen sind die Möglichkeit einer Zurückstellung von beabsichtigten Vorhaben, Grundstücksteilungen und Beseitigung von baulichen Anlagen. Die genauen Rechtswirkungen sind dem § 141 Abs. 4 BauGB zu entnehmen.

Der heute zu fassende Beschluss ist formell erforderlich in Vorbereitung einer Anpassung des Sanierungsgebiets und dessen Sanierungssatzung, die ohnehin gem. § 235 Abs. 4 BauGB bis 31.12.2021 angepasst werden müsste und Voraussetzung zum Erhalt von Städtebaufördermitteln ist.

Der Einleitungsbeschluss zur VU ist gem. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB anschließend noch ortsüblich bekanntzumachen.


Diskussionsverlauf:

Das Gremium diskutiert und frägt, warum der Beschluss jetzt gefasst wird, und ob weitere Untersuchungen geplant sind. Herr … erläutert, dass der Beschluss für die Fördermittel zwingend notwendig ist. Der Beschluss hätte eigentlich 2015 erfolgen müssen, allerdings fehlt dieser. Der Beschluss muss daher nachgeholt werden und dient lediglich dazu die formellen Voraussetzungen für die Förderungen zu erfüllen, es sind keine weiteren Untersuchungen geplant. Auch der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat darauf hingewiesen, dass man mit dem Projekt ISEK zum Abschluss gelangt, damit die Fördergelder, auf die man noch wartet, endlich ausbezahlt werden können.

MR Hubert Kraus bemerkt, dass die damaligen Fraktionsvorsitzenden einen großen Plan über das Einzugsgebiet der Sanierungssatzung erhalten haben. Es wäre sinnvoll, diese Pläne auch an die neuen Fraktionsvorsitzenden zu geben.

Datenstand vom 25.01.2021 14:23 Uhr