Bauleitplanung der Gemeinde Horgau Aufstellung des Bebauungsplanes "Streitheimer Straße Nord", Gemeinde Horgau, Landkreis Augsburg Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  011. Sitzung des Marktgemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Beteiligung des Marktes Zusmarshausen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB für den Bebauungsplan „Streitheimer Straße Nord“ der Gemeinde Horgau. Es soll eine Anregung Verkehrsberuhigung der Ortseinfahrt aus Richtung Streitheim kommend bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 27.10.2020 bittet die Arnold Consult AG, Kissing, im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Streitheimer Straße Nord“ der Gemeinde Horgau bis 30. November 2020.

Die Mail der Arnold AG wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit allen Anlagen (Anschreiben, Planfertigung, Textteil und Begründung) am 02. November 2020 zur Sitzungsvorbereitung weitergeleitet.

Eine interne Beteiligung des rechtlichen und technischen Bauamtes sowie der Kläranlage und der Wasserversorgung hat keine Anregungen und Bedenken ergeben.

Die Gemeinde Horgau beabsichtigt im Norden des Ortsteiles Auerbach den Bebauungsplan „Streitheimer Straße Nord“ aufzustellen. Das Aufstellungsverfahren wird im „beschleunigten“ Verfahren nach § 13 b BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13 a BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Streitheimer Straße Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung von neuen Wohnbauflächen am nördlichen Ortsrand von Auerbach geschaffen werden. Das überplante Areal hat eine Gesamtfläche von 3,06 ha. Durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß
§ 4 BauNVO soll eine Wohnbaufläche für ca. 30 Bauparzellen entstehen. Die Erschließung des neuen Wohnquartiers soll durch eine Anbindung an die bestehende „Streitheimer Straße“ erfolgen.

Durch die Ausweisung des beschriebenen Baugebietes sind keine Einschränkungen für das Gemeindegebiet des Marktes Zusmarshausen zu erwarten.



Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium geht hervor, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen aus Richtung Streitheim kommend zu prüfen sind.

Datenstand vom 25.01.2021 14:23 Uhr