Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Wirtsgehau 15, Fl.Nr. 130/23, Gmkg. Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  007. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 007. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.12.2020 ö beschließend 4.5

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Wirtsgehau 15, Fl.Nr. 130/23, Gmkg. Wörleschwang, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Die Dachneigung des Wohngebäudes darf 38° anstatt 28-35° betragen.

  • Die mittlere Garagenhöhe darf 3,00 m anstatt max. 2,75 m betragen.

  • Die Kniestockhöhe darf 1,25 m anstatt max. 0,50 m betragen.

  • Die Garage darf gemäß vorliegender Planung außerhalb des Baufensters errichtet werden.

  • Das Wohngebäude darf mit zwei anstatt maximal einem Vollgeschoss errichtet werden.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.05.2021 12:00 Uhr