Geländeauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1125, Gmkg. Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  008. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 14.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 14.01.2021 ö beschließend 4.2

Beschluss

Dem Antrag zur Geländeauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1125, Gmkg. Wörleschwang, wird mit folgenden Auflagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Nachbargrundstücke sowie die öffentlichen Wege dürfen durch die Auffüllungen, insbesondere durch abfließendes Oberflächenwasser, nicht beeinträchtigt werden.

Der Antragsteller ist verpflichtet, Verunreinigungen der genutzten Straße und Wege, die durch die Arbeiten und den Transport verursacht werden, unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2021 10:54 Uhr