Neubau eines Fahrzeugunterstandes, Nähe Schloßstraße, Fl.Nr. 1110, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  008. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 14.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 14.01.2021 ö beschließend 4.3

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Fahrzeugunterstandes, Schloßstraße, Fl.Nr. 1110, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Der Fahrzeugunterstand darf die Baugrenze in Richtung Westen gemäß vorliegender Planung überschreiten.

  • Der Fahrzeugunterstand darf mit einem asymmetrischen Satteldach (DN 25° und 35°) anstatt mit einem Pultdach von 10° ausgeführt werden.

  • Der Fahrzeugunterstand darf mit Fundermaxplatten, anstatt mit einem Außenputz versehen werden.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2021 10:54 Uhr