Bebauungsplan Nr. 58 "Beim Kirchle", Vallried Auftrag zur Prüfung der Auswirkungen einer Planungsänderung auf der Flur Nr. 1 Gmkg. Vallried im Bereich des "ehemaligen Winkelhofes" im Hinblick auf Planungskosten, Mehrwert und Fördermittel (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm)


Daten angezeigt aus Sitzung:  015. Sitzung des Marktgemeinderates, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 015. Sitzung des Marktgemeinderates 21.01.2021 ö 3

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, für die in der Sitzung am 17.12.2020 angeregte Planungsänderung die Auswirkungen auf

  • die Höhe der Planungskosten
  • den Mehrwert an Wohnfläche
  • das Generieren von Fördermitteln im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms (KommWFP)

zu prüfen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:


Ausgangssituation

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches erfolgten in der Marktgemeinderats-Sitzung vom 16.01.2020. Erläuterungen hierzu erhielt der Marktgemeinderat in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020.
Die Beschlüsse erfolgten auf der Grundlage des vom Marktgemeinderat am 13.06.2019  beschlossenen städtebaulichen Konzeptes 2b.  



Es ist seitens des Marktes angedacht, dass für das Vorhaben zur Schaffung von Wohnraum im Bereich des „ehemaligen Winkelhofes“ auf der Flur Nr. 1 Gmkg. Vallried Fördermittel aus dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP)  in Anspruch genommen werden. Hierzu erfolgte eine Information des Marktgemeinderates in der Sitzung am 13.06.2018 durch Frau vom Wege, Regierung von Schwaben.  

Seitens der Verwaltung erfolgten mit dem Büro LARS consult umfangreiche Abstimmungen des Vorentwurfes in einer Besprechung am 16.07.2020 und in einer Videokonferenz am 11.11.2020.

Auf dieser Grundlage hat das Büro Lars consult einen Vorentwurf erarbeitet, der nach der Entscheidung des Marktgemeinderates vom 17.12.2020 zum Grundstück Flur Nr. 3/1 Gmkg. Vallried, dem Marktgemeinderat zeitnah zur Billigung in öffentlicher Sitzung vorgelegt werden könnte. Das Erstellen des Vorentwurfes ist somit nahezu abgeschlossen.

Der Marktgemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 15.10.2020 darüber informiert, dass MR Reitmayer mit E-Mail vom 07.10.2020 eine Anregung zum geplanten Mehrfamilienhaus in Vallried (ehemaliger Winkelhof) weitergegeben hat. Demnach stellte sich MR Reitmayer in Anlehnung an den ehemaligen Winkelhof ein Mehrfamilienhaus vor, dessen Gebäudeteile im rechten Winkel angeordnet sind.

Bei der Marktgemeinderats-Sitzung am 17.12.2020 hat sich der Marktgemeinderat für eine Ausweisung der Flur Nr. 3/1 als Wohnbaufläche entschieden.

Im Rahmen dieser Beratung regte Marktrat Reitmayer an, dass die Ausweisung der gemeindlichen Fläche Flur Nr. 1 Gmkg. Vallried („ehem. Winkelhof“) nochmals überdacht wird. Aus seiner Sicht soll die Gemeinde auf einer Fläche von ca. 3.000 qm nicht nur ca. 8 Wohnungen schaffen. Vielmehr könnten auf dieser Fläche neben einem Mehrfamilienhaus mit 3 – 4 Wohnungen auch noch Bauplätze für Einfamilienhäuser ausgewiesen werden. Die Situierung des Mehrfamilienhauses könnte beispielsweise im südwestlichen Bereich Richtung Hecke erfolgen. In Richtung des „Kirchle“ könnten dann flachere Einfamilienhäuser gut situiert werden.

Die bisherige Idee des Planungskonzeptes für Vallried war im Bereich des „ehemaligen Winkelhofes“ das Schaffen von Wohnraum (ca. 8- 10 Wohnungen) für sozialschwache Familien. Dies entsprach auch dem Wunsch des Marktgemeinderates. Der in der Sitzung vom 17.12.2020 angedachte Ansatz eines kleineren Mehrfamilienhauses (3 – 4 Wohnungen) mit zusätzlichen Einfamilienhäusern weist nun auf ein grundsätzliches Umdenken hin. Es steht nun nicht mehr die Ausweisung von bezahlbarem Wohnraum im Fokus der Flur Nr. 1. Bei einer Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern wird der Schwerpunkt in eine optimale Verwertung der Fläche gesetzt.

Um Fläche zu sparen hatte die Verwaltung aufgrund eines Ortstermines im November 2020 gegenüber dem Planungsbüro angeregt, im unbebauten Bereich vor dem geplanten Mehrfamilienhaus Stellplätze vorzusehen. Dies wurde nicht weiterverfolgt, da ein Zu- und Abfahren im Kurvenbereich nicht verkehrssicher ist.

Aufträge an die Verwaltung

Die Verwaltung hat in der Marktgemeinderats-Sitzung vom 17.12.2020 darauf hingewiesen, dass zusätzliche Planungskosten entstehen, wenn der bereits fertig erstellte Vorentwurf im
vorgeschlagenen Umfang geändert werden soll. Hierzu ist ein Honorar-Angebot von Lars consult einzuholen.

Der Marktgemeinderat benötigt zudem für eine Entscheidung, ob der Auftrag für eine Planungsänderung erteilt werden soll, eine Aussage zum gewonnenen Mehrwert an Wohnfläche.

Es hat eine Befragung an die Kämmerei zu erfolgen, wie sich die Planungsänderung auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von kommunalen Fördermitteln auswirkt.

Beim zeitlichen Verzug der Planung wird von ca. 3 – 4 Monaten ausgegangen. Nach Einholen des Honorarangebotes mit Ermittlung des Mehrwertes an Wohnraum und erfolgter Prüfung der Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm ist die Entscheidung zur Beauftragung einer Planungsänderung dem Marktgemeinderat vorzulegen.

Falls sich der Marktgemeinderat dann für die Planungsänderung entscheidet, kann der entsprechende Auftrag an Lars consult erfolgen. Für die Umsetzung der Planungsänderung rechnet das Büro ca. 4 Wochen ein. Im Anschluss daran hat eine Abstimmung mit der Verwaltung zu erfolgen.

Diskussionsverlauf:
Frau … berichtet, dass am Dienstag, 19.01.2021, 10.25 Uhr über das Postfach des Marktes Zusmarshausen beim rechtlichen Bauamt eine E-Mail des Herrn MR Reitmayer eingegangen ist. Im Rahmen dieser E-Mail verweist MR Reitmayer auf seine Anregung in der Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2020 und unterbreitet einen Bebauungsvorschlag für eine Planungsänderung im Bereich des ehemaligen Winkelhofes (Fl. Nr. 1, Gemarkung Vallried). Sie richtet an MR Reitmayer die Frage, ob diese Mail als ein Antrag des MR Reitmayer oder ein Antrag der CSU-Fraktion im Sinne § 24 GeschO zu sehen ist. MR Reitmayaer verneint dies; es handelt sich weder um einen Antrag von ihm noch um einen Antrag der CSU-Fraktion. Diese Mail dient lt. MR Reitmayer als eine Präzisierung seiner Worte der Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2020.

Bgm. Uhl präzisiert, dass durch den von der Verwaltung vorgeschlagenen heutigen Beschluss, zunächst keine Gelder ausgegeben werden, sondern sich die Verwaltung lediglich die Legitimation des gesamten Marktgemeinderates einholt, die Auswirkungen des Richtungswechsels abprüfen zu dürfen.

Einzelne Markträte merken an, dass von Planungsänderungen insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Kosten- und Preissteigerungen abzuraten sei. Zudem gehen wichtige Wohneinheiten verloren und wertvolle Zeit werde vergeudet.  

Der Beschluss zum damaligen Planungskonzept sei nicht einstimmig gewesen, wird von einem Marktrat angebracht. Bei der Ortseinsicht nach Abriss des Bestandsgebäudes stellte sich für Ihn heraus, dass ein neues Winkelhofgebäude in Anlehnung an den ehemaligen Hof nicht mehr passend sei.

Der Ortssprecher aus Vallried bringt vor, dass bei den Vallrieder Bürgerinnen und Bürger ein Winkelhofgebäude nicht auf Zuspruch stoße. Bei den Planungen sollte der Blick zum „Kirchle“ gewahrt werden und das größere Mehrparteienhaus in den Hintergrund rutschen.

Dem Planungsgedanken von MR Reitmayer sollte eine Chance gegeben werden, so aus den Reihen des Marktrats. Der Ursprungsgedanke des sozialen Wohnungsbaus sollte jedoch beibehalten werden. Sozial schwache Familien dürfen nicht auf der Strecke bleiben.

MR Hafner-Eichner frägt nach, wie denn eigentlich die Beschlusslage sei und ob es einen Aufstellungsbeschluss gäbe. Frau … erläutert, dass für die Prüfung, ob es durch eine Umplanung zu weiteren Kosten kommen werde, auf die vorliegenden Vergabebeschlüsse geachtet werden müsse. Frau … verliest die Vergabebeschlüsse aus den Marktgemeinderatssitzungen vom 01.08.2019, als Lars-Consult mit der Durchführung der Bauleitplanung für den vorläufigen Geltungsbereich von ca. 1,28 ha beauftragt und vom 28.04.2020, als der Inhalt des Vertrags-Nachtrags für den vergrößerten Geltungsbereich von ca. 2,06 ha gefasst worden war. Eine Planungsänderung auf Fl. Nr. 1, Vallried war in den Angeboten von Lars-Consult und deren Annahmen durch den Markt Zusmarshausen in der jetzt vorgeschlagenen Weise nicht enthalten und führt zu höheren Planungskosten.

Auf Nachfrage von MR Vogg, ob die Planungsänderung im vier- oder 5stelligen Bereich liegen wird, erklären Bgm. Uhl und Frau …, dass es sich um einen vierstelligen Bereich handeln wird.

Abschließend wird zum Ausdruck gebracht, dass Zeit keine Rolle spielen sollte. Zum jetzigen Zeitpunkt seien neue Gedanken durchaus legitim.  

Datenstand vom 01.03.2021 16:56 Uhr